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Mainzer Schulen weiter im Homeschooling + Ausstattung mit mobilen Geräten

Seit dem gestrigen Montag (19. April) ist der Präsenzunterricht an den Allgemeinbildenden Schulen ab den Klassenstufen 5 sowie an den Berufsbildenden Schulen ausgesetzt. Die Mainzer Grundschulen bleiben demnach zunächst im Wechselunterricht. Diese Entscheidung trägt einerseits der schwierigeren Betreuungssituation Rechnung, in der sich Erziehungsberechtigte von Grundschulkindern befinden. Zudem hat sich ein reiner Fernunterricht pädagogisch für Grundschulen als nicht so ertragreich herausgestellt wie er an weiterführenden Schulen möglich ist. Darüber hinaus konnten alle Mainzer Grundschulen großflächig mit Abluftanlagen ausgestattet werden. Zudem nutzen Grundschulkinder deutlich seltener öffentliche Verkehrsmittel als ältere Kinder um zur Schule zu gelangen, da sie meist eher kurze Wege bewältigen müssen. Auch haben die Lehrkräfte an den Grundschulen vom Land Rheinland-Pfalz bereits Ende Februar ein Impfangebot erhalten.

Um den Fernunterricht an den weiterführenden Schulen, aber auch den Wechselunterricht in den Grundschulen, zu unterstützen, werden Schüler:innen an Mainzer Schulen bedarfsorientiert mit digitalen Endgeräten, vor allem iPads, ausgestattet. Besonders im Fokus stehen dabei Schüler:innen aus finanziell schlechter gestellten Familien. Dieser Prozess, der im vergangenen Jahr startete, geht weiter voran. Jüngst hat die Stadt Mainz eine Lieferung von rund 1.730 mobilen Endgeräten erreicht. Diese Geräte wurden vom Team der Medienbildung Mainz eingerichtet und an die Schulen verteilt. Inklusive dieser Lieferung sind somit dank der finanziellen Unterstützung durch diverse Förderprogramme insgesamt fast 4.000 mobile Endgeräte, die für Mainzer Schüler:innen bestimmt sind, bereits zur Nutzung an die Schulen geliefert worden.

Schuldezernent Dr. Eckart Lensch: „Mit der jüngsten Lieferung an Geräten sind wir dem Ziel, bis zum Beginn des kommenden Schuljahres rund 6.900 mobile Endgeräte an die Schulen geliefert zu haben, ein gutes Stück nähergekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wollen wir außerdem die staatlichen Schulen in Mainz ans schnelle Internet angeschlossen und mit WLAN ausgestattet haben. Parallel arbeiten wir an einer Lösung, allen Schüler:innen in Mainz ein mobiles Endgerät anbieten zu können.“

Vor dem Hintergrund des Anstiegs der 7-Tages-Inzidenz hat die Landeshauptstadt Mainz in der vergangenen Woche zudem weitere so genannte Homespots bestellt. Diese Geräte sollen Schulkindern, die in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen leben, einen unkomplizierten WLAN-Zugang ermöglichen, sofern sie nicht an der Notbetreuung der Schulen teilnehmen. Die Homespots, deren Zahl sich durch die Neubestellung auf insgesamt 30 Geräte erhöht, können sowohl in den Lernräumen der Gemeinschaftsunterkünfte als auch in den Privaträumen der Familien genutzt werden. Zugleich laufen die Arbeiten an einer großflächigen W-LAN-Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte weiter.

Im Jobcenter Mainz konnten zudem alle bisher gestellten Anträge von Familien auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des SGB II bei der Beschaffung von digitalen Endgeräten plus Zubehör für den Distanzunterricht bearbeitet werden. Zudem bietet das Land Rheinland-Pfalz in den Schulen eine Notbetreuung für Schüler:innen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch darüber hinaus, ebenso für Schüler:innen, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

UNERHÖRT – Protest von Grundschullehren

Unter dem Motto „ungehört – UNERHÖRT“ zog zudem eine kleine Delegation von Grundschullehrer*innen am Montag, 19.4.2021 vors Hessische Kultusministerium (HKM), um auf ihre Arbeitsbedingungen in Coronazeiten aufmerksam zu machen.
Unerhört ungehört finden die Grundschullehrer*innen, dass ihre Arbeitsbelastung in den letzten Jahren und in dem Pandemiejahr noch einmal so drastisch gestiegen sind, dass die Grundschulen nicht mehr nur am Limit sind, sondern dieses endgültig überschritten wurde. Sie fordern vom HKM, den Kolleg*innen endlich die benötigte Entlastung zu verschaffen und ihre Arbeit endlich adäquat durch A13 anzuerkennen.
Pünktlich zum Start der Testpflicht an den hessischen Schulen nach den Osterferien überreichten die GEW-Kolleg*innen HKM-Pressesprecher Ashelm, Staatssekretär Lösel sowie der Referatsleiterin für Grundsatzfragen Dietz-Hartmann neben einem riesigen Plakat bestückt mit hunderten von Post-its, die die nordhessischen Grundschulkolleg*innen in nur 5 Tagen gesammelt hatten, auch einen offenen Brief beider GEW-Bezirke, der viele Fragen nach den praktischen Umsetzungen der Schüler*innentestpflicht enthielt und der nach vielfältigen Rückmeldungen von Grundschulkolleg*innen entstanden war.

Grundschulspezifika unberücksichtigt
„Uns beschleicht das Gefühl, dass die Grund- und Förderschulen bzw. Inklusion bei der Planung der Selbsttestumsetzung bei den Kindern einfach vergessen wurden,“ sagt Christine Dietz, Bezirksvorsitzende der GEW-Südhessen. „Dort hätte zur Hilfe bei der Durchführung medizinisches Fachpersonal zur Seite stehen müssen, das auch testen darf!“ Die versprochenen Rotkreuz-Pat*innen dürfen dies vertraglich nicht – Lehrkräfte stehen allein da.

Übrigens auch, wenn es, wie eine Kolleg*in vom heutigen Testtag berichtet, drei positive Ergebnisse im Klassenverband gibt. „Es wird einfach weiterunterrichtet. Die Kinder verlassen die Klasse, der Rest geht bis zur Widerlegung der Ergebnisse nicht in Quarantäne“, was von HKM-Seite bestätigt wird. Weitere Probleme: geöffnete Fenster (da keine Luftfilter) und Aufsichtspflicht, wenn ein positives Kind rausbegleitet wird/ unmöglicher sensibler, vertraulicher Umgang mit dem Testergebnis, das laut Beipackzettel mit einer medizinischen Fachkraft besprochen gehört/ die Struktur kleiner Grundschulen und Außenstellen ohne Schulleitung oder Verwaltungspersonal.

Entfrachtung des Lehrplans gefordert
Im gut 30-minütigen Gespräch mit den HKM-Vertreter*innen forderten die Kolleginnen eine deutliche, klare, landesweite Regelung zur Reduzierung des Curriculums und zur Möglichkeit der Notenaussetzung. „Auch wenn der Schwerpunkt des Unterrichts in den Hauptfächern liegen soll, muss dennoch in allen Fächern Unterricht erteilt und benotet werden. Durch die Hygiene- und jetzt auch Testmaßnahmen geht schon viel Unterrichtszeit drauf. Weder Lehrkräfte noch Kinder schaffen diese Quadratur des Kreises dauerhaft. Ein mutiges Kürzen des Stoffs entlastet alle und ist auch ehrlicher, anstatt Noten aus dem letzten Halbjahr quasi wiederzuverwenden“, resümiert Dietz. Unklar sei auch, wie Klassenarbeiten im Distanzunterricht bei Betretungsverbot zu realisieren sind.

Inwieweit die Grundschullehrer*innen Gehör bei der Berücksichtigung ihrer Forderungen und Fragen finden, ist nach dem Gespräch nicht abzusehen. Gehör wurde ihnen von den HKM-Vertreter*innen jedenfalls geschenkt.