Die „Einweihung“ der ersten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Wohnbau Mainz markiert den erfolgreichen Start der gemeinsamen Solarinitiative der Stadtwerke und der Wohnbau Mainz. Die beiden kommunalen Unternehmen bündeln ihr Engagement in verschiedenen Bereichen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz in einer neuen gemeinsamen Gesellschaft – der „Wohnen und Energie Mainz GmbH“ (WuE). Ein besonderer Fokus der WuE liegt dabei 2023 auf der verstärkten Nutzung von Dachflächen der Wohnbau mit Photovoltaik-Anlagen. Dabei geht es sowohl um Anlagen auf bestehenden Gebäuden als auch um künftige Neubauten der Wohnbau, dem größten Vermieter von Mainz mit um die 10Tsd. Wohnungen.
Die Wohnbau Mainz wird dabei 50 Prozent Anteile an der „Wohnen und Energie Mainz GmbH“ besitzen, die beiden Stadtwerke-Tochterunternehmen Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH (MSES) und Mainzer Erneuerbare Energien GmbH die restlichen 40 bzw. 10 Prozent. WuE-Geschäftsführer sind Klaus Hartenfels und Tilman Weyel.
Es wurde eine Prioritätenliste geeigneter Dachflächen erstellt und schnellstmöglich die Umsetzung der ersten Photovoltaik-Projekte angegangen. Das Potenzial für neue PV-Anlagen auf Häusern der Wohnbau schätzt die WuE als interessant ein: In einer ersten Aufnahme wurden jetzt 50 bis 80 Dächer mit einem Gesamtpotenzial an zu installierender PV-Leistung von etwa vier bis sechs Megawatt (MW) identifiziert. Rechnet man diese zu installierende PV-Leistung auf den möglichen jährlichen Stromertrag hoch, dann könnten diese Anlagen rechnerisch den Strombedarf von mehr als 1.000 Drei-Personen-Haushalten decken.
„Eine ähnliche Vorgehensweise wird mittelfristig für die Themen Elektromobilität und emissionsarme Wärmeversorgung angestrebt, sodass die kommunalen Liegenschaften in den kommenden Jahren eine Vorreiterrolle für den dekarbonisierten Gebäudebestand einnehmen können“, freuen sich der Stadtwerke-Vorstand Dr. Tobias Brosze und die Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer und Thomas Will über die engere Kooperation der beiden stadtnahen Unternehmen.
Ziel: Die ersten konkreten Solaranlagen-Projekte sollen im Jahr 2023 umgesetzt werden. So wurde am heutigen Tag die erste PV-Anlage mit einer Leistung von 100 kWp auf dem Dach der Wohnbau-Niederlassung im Martin-Luther-King-Park übergeben.
Doch die neue Gesellschaft soll nicht nur etwas für den Klimaschutz tun. Auch die Mieter der Wohnbau können von der Photovoltaik-Initiative profitieren. Auf Gebäuden, die die technischen und allgemeinen Voraussetzungen für Mieterstrom erfüllen, sollen künftig so genannte Mieterstromanlagen installiert werden. In der Regel geht das vor allem bei Neubauten und bei Neubezug nach einer Vollmodernisierung. So soll Photovoltaik auf die neuen Wohnungen im Bereich der Kommissbrotbäckerei (Neustadt), als auch am Karoline-Stern-Platz, hier allerdings als Einspeise-Anlage in das gesamte Stromnetz. Auch im Hartenbergpark plant die Wohnbau mit Solar.
Photovoltaik-Förderprogramm wird kräftig ausgeweitet
Wer als Mieter der Wohnbau ein Solar-Balkonkraftwerk errichten will, muss dies bei der Wohnbau melden und fachgerecht einbauen lassen sowie bei den Stadtwerken anmelden. Die Förderung durch die Stadtwerke erfahre hierbei schon seit Wochen einen Run, allerdings nicht bei Mietern der Wohnbau (hier nur etwa 15 Mieter), sondern hauptsächlich bei Eigenheimbesitzern.
Das im April gestartete Programm zur Förderung von Balkon- und Aufdach- Photovoltaikanlagen in Mainz und den AKK-Gemeinden übertreffe laut Stadtwerke alle Erwartungen. Stand Mitte Juli sind bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz bereits 611 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 562.000 Euro eingegangen. Dabei handelt es sich um 231 Aufdachanlagen und 380 Balkon-PV-Anlagen. Die Stiftung hat diese 611 Anträge bereits geprüft. Entweder steht die Förderung für einen Teil der Anlagen unmittelbar bevor oder der Zuschuss wurde bereits überwiesen. Darüber hinaus befinden sich rund 140 weitere PV-Anträge in der Prüfung. Zudem deuten die Anfragen per E-Mail und Telefon zum Förderprogramm zurzeit nicht auf einen Rückgang der Antragseingänge hin.
Die Mainzer Stiftung geht davon aus, dass das im Frühjahr 2023 zur Verfügung gestellte Förderbudget von 750.000 Euro bei anhaltend hoher Nachfrage voraussichtlich in ein bis zwei Monaten ausgeschöpft sein könnte. In der gestrigen Sitzung haben der Stiftungsvorstand um die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger und Stadtwerke-Vorstand Dr. Tobias Brosze sowie der Stiftungsrat daher beschlossen, das Budget des PV-Förderprogramms um weitere 500.000 Euro zu erhöhen. Die Bedingungen des Förderprogramms sollen dabei zunächst unverändert bleiben.
Janina Steinkrüger: „Die Resonanz auf unser Programm ist überwältigend und zeigt einmal mehr das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an nachhaltiger Energieversorgung und Klimaschutz. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der finanziellen Förderung der Balkon-Kraftwerke auch Menschen, die kein eigenes Haus besitzen, dabei unterstützen, einen Teil Ihres Stroms klimafreundlich zur produzieren und Teil der Energiewende zu werden.“
Stadtwerke-Vorstand Dr. Tobias Brosze weist darauf hin, dass die Stadtwerke-Unternehmensgruppe zusätzlich zur finanziellen Förderung von PV-Anlagen über die Mainzer Stiftung auch weitere Erleichterungen bei der Anschaffung und Installation dieser Anlagen umgesetzt hat. „Die Mainzer Netze haben in den vergangenen Wochen den Anmeldeprozess insbesondere für PV-Balkonanlagen vereinfacht. Wir dulden im Gegensatz zu vielen anderen Netzbetreibern bereits heute die leistungsstärkeren 800-Watt-Balkonkraftanlagen und handelsübliche Schukostecker zum Anschluss an das Hausnetz. Und wir haben unsere Montage-Teams für den oft notwendigen Zählerwechsel personell verstärkt und können so die Zeit für die Zähler-Installation recht kurz halten.
Der Mainzer Stadtrat hatte im vergangenen Herbst auf Initiative der Stadtspitze ein umfangreiches Klimaschutzpaket beschlossen, das unter anderem auch eine neue Klimaschutzvereinbarung zwischen der Stadt und den Mainzer Stadtwerken beinhaltet. Ein Projekt dieser Vereinbarung ist das Förderprogramm für PV-Anlagen im Mainzer Stadtgebiet und in AKK durch die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz.
Was ist das Ziel des Programms?
Bürger, Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen in Mainz und den AKK-Gemeinden Amöneburg, Kostheim und Kastel sollen mehr Strom mit eigenen Photovoltaik-Anlagen erzeugen und damit von der Energiewende profitieren können. Über die gemeinsame Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz (Mainzer Stiftung) haben die Landeshauptstadt Mainz und die Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG deshalb ein umfangreiches Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von PV-Anlagen auf Dächern und Balkonen entwickelt.
Die Bewohner eines Hauses mit einer Dach-PV-Anlage oder einer Wohnung mit einer Balkon-PV-Anlage haben den Vorteil, dass der über die Anlage erzeugte Strom teilweise als Eigenverbrauch selbst verbraucht wird und sich damit der Strom-Bezug vom Strom-Lieferanten reduziert. Anlagenbetreiber erzielen zum einen also eine Einsparung durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms. Außerdem können sie als Anlagenbetreiber für den in das Verteilnetz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung von derzeit 8,2 Cent je Kilowattstunde gemäß Erneuerbarem Energiegesetz (EEG) vom Netzbetreiber erhalten.
Das wird gefördert:
Gefördert wird die Neuerrichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 kWp (Kilowattpeak) und Balkon-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleitung von 800 Wattpeak im gesamten Mainzer Stadtgebiet und in den AKK-Gemeinden (Amöneburg, Kastel, Kostheim).
Für die Aufdachanlagen gibt es einen Zuschuss von jeweils 200 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro pro Anlage. Balkonanlagen (bis 800 Wattpeak) werden mit 50% der Kosten, aber maximal 400 Euro gefördert. Solche Balkon-Anlagen kosten aktuell meist zwischen 800 und 1000 Euro, zzgl. Montage-Kosten. Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (zum Beispiel CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.
Wichtig: Die förderfähige Anlage muss ab 1. Januar 2023 neu errichtet worden sein, entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung. Die Förderung gilt also auch rückwirkend bis Anfang 2023. Die Antragstellung ist möglich für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften. Weitere Infos dazu gibt es ab sofort im Internet unter www.mainzer-stiftung.de/foerderprogramme/solar
Gute Sache!
Es heißt allerdings „Wohnbau bringt Solar auf IHRE Dächer“ (DIE Wohnbau).