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Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss 24: Sparkurs wird fortgesetzt

Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris den zusammengefassten Jahresabschluss 2024 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Er schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 23 Mio. Euro ab (im Vorjahr 48 Mio. Euro). Das Jahresergebnis und die Veränderung im Vorjahresvergleich werden insbesondere durch die Anpassungen der Kostendynamik der Pensions- und Beihilferückstellungen an die aktuellen Inflationserwartungen und vor allem durch die Veränderungen des handelsrechtlichen Rechnungszinses bestimmt.

Im Vorjahresvergleich ergibt sich, insbesondere infolge einmaliger positiver Sondereffekte aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen im Vorjahr, eine Ergebnisverschlechterung um 25 Millionen Euro.
Bereinigt liegt das Jahresergebnis für 2024 bei 44 Millionen Euro und damit rund 18 Millionen
Euro über dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund für diese Abweichung vom Plan sind die
hohe Zahl an nicht besetzten, aber genehmigten Stellen, der geringere Abruf von Mitteln für
den Bau und auch eine Verbesserung der Ersatzschulfinanzierung in Hessen. Neben dem allgemeinen
Fachkräftemangel ist auch ein Rückgang bei den pastoralen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zu verzeichnen, der im Soll-Stellenplan nicht vollständig berücksichtigt wurde.

Einnahmen aus Kirchensteuern
Das Bistum finanziert sich im Wesentlichen durch Erträge aus Kirchensteuern (224,3 Millionen
Euro, im Vorjahr 221,3 Millionen Euro). Das bedeutet einen Zuwachs um rund drei Millionen
Euro im Vergleich zu 2023. Diözesanökonom Erdt wies darauf hin, dass er zukünftig aufgrund
des demographischen Wandels und durch Kirchenaustritte grundsätzlich auch weiterhin mit
einem Rückgang des Kirchensteueraufkommens in den nächsten Jahren rechne.
Weitere wesentliche Einnahmen sind Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen (18 Millionen

Hinzu kommen Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (21,2 Millionen Euro, im Vorjahr 14,3 Millionen
Euro) und sonstige Umsatzerlöse (35,6 Millionen Euro, im Vorjahr 43 Millionen Euro),
unter anderem aus der Vermietung und Verpachtung. Die sonstigen Erträge in Höhe von insgesamt
16,7 Millionen Euro (Vorjahr: 35 Millionen Euro) sind hauptsächlich auf die Auflösung
von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zurückzuführen.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz stieg im Geschäftsjahr 2024 um 21,5 Millionen Euro auf
rund 1,5 Milliarden Euro. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 93 Prozent
(Stand 2023: 95 Prozent). Das Anlagevermögen setzt sich dabei aus immateriellen Vermögensgegenständen,
Sachanlagen (18,4 Prozent) und Finanzanlagen (81,6 Prozent) zusammen.
Zum Stichtag war das Finanzanlagevermögen überwiegend in Wertpapierspezialfonds
investiert. Die Finanzanlagen dienen insbesondere zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtungen
des Bistums und der Bauerhaltungsmaßnahmen. Das Eigenkapital des Bistums
erhöht sich durch den Jahresüberschuss auf 49,1 Millionen Euro, gleichzeitig erhöht sich
dadurch die Eigenkapitalquote von 31,6 Prozent auf 32,1 Prozent.

Weitere Sparmaßnahmen erforderlich
Der Ökonom Erdt bekräftigte, dass das Bistum Mainz seinen Sparkurs fortsetzen werde: „Um
dauerhaft eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen zu können, muss das
Bistum schrittweise rund 25 Prozent seiner Ausgaben einsparen. Ausgehend vom Jahr 2020
bedeutet das bis zum Jahr 2030 ein Einsparvolumen von mindestens 50 Millionen Euro pro
Jahr.“ Aktuell werde gerade ermittelt, welchen Netto-Effekt die seit dem Jahr 2020 unternommenen
Maßnahmen erbracht haben, erläuterte Erdt: „Wir werden den notwendigen Prozess der
Haushaltskonsolidierung auch für den kommenden Fünf-Jahres-Zeitraum fortsetzen. Dazu wird
es weiterer Prüfungen von Personalbestand, Zuschüssen und Zuweisungen, einzelnen Aufgabenfeldern
und Einrichtungen bedürfen, um unsere Strukturen den geringer werdenden finanziellen
Möglichkeiten anzupassen.“ Die weitere Entwicklung wird in gemeinsamer Verantwortung
zwischen dem Ökonomen, der Bevollmächtigten und dem Generalvikar in enger Abstimmung
mit dem Bischof vorangetrieben.

Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, betonte: „Der
Aufgabe nachhaltiger und verantwortbarer Einsparungen begegnen wir mit einem Organisationsentwicklungsprozess
(OE-Prozess). In diesem Rahmen werden Schwerpunkte in inhaltlichen
Fragen erarbeitet und in der Folge das Leistungsportfolio neu festgelegt oder bestehende
Aufgaben bestätigt werden. Die Frage nach der Konkretisierung von Sparmaßnahmen setzt ein
gemeinsames Bewusstsein darüber voraus, was die Menschen von der Kirche brauchen. Gemeinsam
mit den diözesanen Gremien haben wir einen Auftrag zu verantworten, der kirchliches
Handeln vor Ort mit und nah bei den Menschen ermöglicht.“

Mit Blick auf die Zukunft sagte Rieth: „Der OE-Prozess mit seinen begleitenden Maßnahmen schafft die Grundlage und Voraussetzungen
für eine tragfähige und zukunftsorientierte Ausrichtung des Bistum Mainz, die
aber vor allem auch darin bestehen wird, als Organisation Flexibilität zu erreichen, die eine
schnelle Anpassung auf sich verändernde Rahmenbedingungen ermöglicht.“
Teilweise seien aber durch Reorganisationsmaßnahmen auch Investitionen erforderlich, bekräftigte
Rieth: „Die Einführung einer Lösung zur digitalen Personalverwaltung und einer einheitlichen
Software für die Verwaltung in den Pfarreien sowie die digitale Vernetzung aller
Haupt- und Ehrenamtlichen im Bistum sind große Projekte, die uns aktuell beschäftigen. Insgesamt
steigt der Anteil zentraler Dienstleistungen, die das Bistum für die Pfarreien übernimmt,
ohne dass die entstehenden Kosten auf die Pfarreien umgelegt werden.“ Das beziehe
sich etwa auf die Bereiche Datenschutz, Informationssicherheit, zentrales Rechnungswesen
sowie das Geschäftsträgermodell für die Kindertageseinrichtungen im Bistum.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet
den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den
von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen
Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung
des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach
den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, die Bevollmächtigte als seine
Stellvertreterin sowie der Generalvikar, der Diözesanökonom und jeweils drei Vertreterinnen
und Vertreter der Kirchengemeinden aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie,
Rheinhessen und Südhessen. Zudem sind aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und „Kindertagesstätten“
jeweils zwei ehrenamtliche Mitglieder des Rates dabei. Hinzu kommen je zwei
Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume
und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Darüber
hinaus können bis zu vier weitere stimmberechtigte ehrenamtliche Repräsentantinnen und Repräsentanten
aus dem nicht-kirchengemeindlichen Bereich, insbesondere aus den Verbänden,
hinzugewählt werden. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl, seit 2024
im neu konstituierten Gremium.

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