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Verstöße gegen Mainzer Maskenpflicht werden jetzt geahndet

Die Verstöße gegen die seit 25.11. geltende Maskenpflicht in den Fußgängerbereichen in der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz werden ab dem 1.12.2020 mit einem Bußgeld von 50 Euro bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Darauf haben sich die Polizei und die Stadt Mainz heute verständigt. Die entsprechenden Bereiche seien komplett ausgeschildert.
„Obgleich nach den Erfahrungen des vergangenen Wochenendes 80-90 Prozent der Besucher die Maskenpflicht beachtet haben, werden wir jetzt zu unser aller Wohl mit dem strikten Vollzug der Maßnahme beginnen“, sagt  Ordnungsdezernentin Manuela Matz.
Die Maskenpflicht gilt in der Zeit von 10-18 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen und ist nach der Allgemeinverfügung der Stadt bis zunächst zum 20.12.2020 befristet.

Diese Vorgehensweise sei erforderlich, da die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt hätten, dass gerade in den Fußgängerbereichen der Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz eine Vielzahl von Menschen aufeinandertreffen und dadurch eine weitere Übertragung der Krankheit ermöglicht wird, ergänzt Burkhard Hofmann, Leiter der Abteilung Öffentliche SIcherheit und Ordnung des Rechts- und Ordnungsamtes.