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Taxikosten in Mainz steigen – Schüler und Studenten fahren zum alten Preis


Die Taxentarife werden in Mainz zum 1. Januar 2013 moderat erhöht. Die letzte Anhebung der Taxenpreise war 2009. Die Stadt sieht die  anstehende Tariferhöhung aufgrund des Kostendrucks im Bereich Personalkosten sowie der Kraftstoffpreise als nachvollziehbar und angemessen an. Die Verhandlungen der genossenschaftlich organisierten Taxibetreiber mit dem Verkehrsdezernat ergaben folgende Werte:

Beförderungsentgelte:                        neu          alt

Grundgebühr je Fahrt   2,40 Euro 2,20 Euro
– Wegstreckenentgelt (Tag/Nacht, ohne Rücksicht auf Personenzahl) innerhalb des Geltungsbereiches
Kilometerpreis für  1.Kilometer   2,40 Euro       2,20 Euro
für 2. Kilometer                  2,40 Euro       2,20 Euro
ab dem 3. Kilometer               1,80 Euro       1,50 Euro
jeder weitere Kilometer           1,60 Euro    1,50 Euro

Anfahrtskosten in Mainz und in allen Vororten werden generell nicht erhoben.

Bei Beförderungen über das Pflichtfahrgebiet hinaus ist das Entgelt zwischen Fahrer und Kunden frei zu vereinbaren, einschließlich der im Pflichtfahrgebiet gefahrenen Strecken. Dabei dürfen die vorgenannten Preissätze jedoch nicht überschritten werden. Bei Hin- und Rückfahrt darf der Kilometerpreis 0,60 Euro nicht überschreiten.

 

Wartezeiten:

Für Wartezeiten (auch verkehrsbedingt, bei Tag und Nacht) werden berechnet

– pro 15 Sekunden      0,10 Euro

– pro Stunde               25,00 Euro  (alt: 20,50 Euro)

 

Großraumtaxen, die mehr als vier Fahrgäste befördern, erheben einen Zuschlag von 3,00 Euro (alt: 2,60 Euro).

 

Gepäckzuschlag:

Für die Mitnahme von Handgepäck und Koffern wird kein Gepäckzuschlag erhoben.

Für die Mitnahme von „größeren Gepäckmengen“ (z.B. TV-Geräte, Stereogeräte, Kisten, Pakete) wird ein Gepäckzuschlag bis zu 2,60 Euro erhoben.

Generell gilt: Alle Beförderungsentgelte sind über den Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.

 

Hintergrund

Am 12.06.2012 hatte die Allgemeine Funktaxenzentrale Mainz EG (AFT) den Antrag auf Erhöhung der Taxitarifordnung bei der Stadtverwaltung Mainz u.a. aufgrund gestiegener Benzinkosten gestellt. Daraufhin wurde eine Preissondierung mit vergleichbaren Städten bzw. dem Umland durchgeführt. Aufgrund der Tarif-Vergleiche wurde der beantragten Preiserhöhung nicht im vollen Umfang entsprochen. Aus diesem Grunde legte die AFT einen zweiten Antrag vor, in dem moderatere Preiserhöhungen beantragt wurden. Die vereinbarten Tarife treten zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Verkehrsdezernentin Katrin Eder: „Mit der moderaten Anhebung der Preise ab dem 01.01.2013 nach vier Jahren Preisstabilität entsprechen wir dem Ansinnen der AFT, auf die allgemeinen Preissteigerungsraten sowie die stark gestiegenen Kraftstoffkosten zu reagieren. Da sich überdies die Anschaffung und Unterhaltung von Fahrzeugen, Beiträge zu Versicherungen und  Berufsgenossenschaften spürbar verteuert haben, sehe ich die  Tarifanpassung in Mainz – auch mit Blick auf die bereits beschlossenen Anpassungen in Wiesbaden – in der fixierten Form als gerechtfertigt an.“

 

Neue Angebote

Zeitgleich mit der Umstellung der neuen Tarife zum 01.01.2013 wurde mit den Vertretern des Mainzer Taxigewerbes vereinbart, dass ein „Schüler- und Studierenden-Taxi“ eingeführt wird.

Dieses Angebot wird zu den bisherigen (alten) Konditionen betrieben. Die entsprechende Berechtigung kann der Benutzerkreis (Schüler und Studierende) durch die Vorlage des Schüler-/Studentenausweises erbringen.

 

Zugleich wird in die geänderte „Rechtsverordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken (Kraftdroschkentarif)“ das Angebot eines „Qualitätstaxis“ (Taxi-Top) aufgenommen. Alle Taxiunternehmen können an diesem Angebot teilnehmen.

 

Dafür sind mindestens Fahrzeuge der Mitteklasse einzusetzen, die nicht älter als 8 Jahre sind. Sie müssen frei von „erkennbaren optischen Schäden“  und in einem einwandfreien technischen Zustand sein – auch in der Präsenz des Fahrgastraumes.

Die teilnehmenden Fahrzeuge sollten folgende Kriterien erfüllen:

–          Musikauswahl für die Kunden

–          Tageszeitung

–          Regenschirm

–          Klimaanlage

–          Kindersitze

–          Fahrerausweis

 

Vom Taxifahrer werden zudem Diskretion gegenüber den Fahrgästen, Pünktlichkeit, Höflichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Ortskenntnisse sowie gute deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

Mit dem Angebot „Taxi Top“ wird „eine erhöhte Dienstleistung“ verbunden, auch wenn diese bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich gefordert wurde. Hilfeleistungen (Öffnen der Tür, Begleitung zur Haustür bei Dunkelheit oder widrigen Wetterverhältnissen, Hilfe beim Verladen von Gepäck) werden dabei als selbstverständlich angesehen.