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Stadt Mainz führt Online-Service gegen Falschparker ein

Eben mal schnell Brötchen holen

In Mainz wird ein Onlineportal für die Meldung von Falschparkern eingeführt, um die Erfassung und Bearbeitung von Privatanzeigen zu vereinfachen. Diese Anzeigen führen jedoch nicht automatisch zu Bußgeldverfahren, da die Entscheidung darüber im Ermessen der Behörde liegt. Das Portal soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine unkomplizierte Möglichkeit zur Anzeige von Verstößen bieten.

Manchmal muss sogar ein Bus umgeleitet werden oder die Straßenbahn bleibt in der Gaustraße stehen: Falschparker unterwegs. In Fällen wie diesen schreitet die Verkehrsüberwachung ein, lässt Fahrzeuge abschleppen, und es kommt automatisch zur Anzeige. Anders sieht es aus, wenn die Bewegungsfähigkeit von Privatpersonen, die zu Fuß, auf Zweirädern, mit Rollator, Kinderwagen oder im Rollstuhl unterwegs sind, von geparkten Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen eingeschränkt wird. Manche Menschen mögen diese Behinderungen nicht dulden und erstatten eine Privatanzeige.

Bürger können also ab sofort Verstöße wie das Parken im absoluten Halteverbot, auf Geh- oder Radwegen, in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen einfach und komfortabel über einen digitalen Prozess an die Verkehrsüberwachung übermitteln. Gleichzeitig dient das Online-Verfahren einer effizienteren Bearbeitung der eingehenden Anzeigen – sowohl für die meldenden Personen als auch für die bearbeitende Behörde.

Mit dem Start des Online-Angebots wird auch das bisherige Verfahren der formlosen schriftlichen Privatanzeige eingestellt. Künftig können Privatanzeigen ausschließlich über den digitalen Prozess entgegengenommen und bearbeitet werden. Die eingehenden Anzeigen werden durch die Verkehrsüberwachung geprüft und im Rahmen des behördlichen Ermessens bewertet und verarbeitet. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand oder zum weiteren Verlauf eines gemeldeten Falls.

Ziel ist es, den Prozess zu vereinheitlichen, transparenter zu gestalten und durch die strukturierte Erfassung die Prüfung und Verfolgung der gemeldeten Verstöße zu erleichtern. Die Stadt Mainz bittet daher um Verständnis, dass Privatanzeigen per E-Mail oder Post künftig nicht mehr bearbeitet werden.

Der neue Online-Prozess ist seit 22. Mai bei den Online Services der Stadt Mainz im Bürgerserviceportal unter dem Stichwort „Verkehrsordnungswidrigkeit“ erreichbar: https://mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/online-dienste.php

 

Das ist sicher kein Parkplatz

Einnahmen für den Haushalt
Die Stadt Frankfurt veröffentlichte einst eine Meldung, dass seit Einführung des Online-Portals zur Meldung von Falschparkern vor sieben Monaten 25.000 Meldungen eingegangen seien. Schon vor der Eröffnung des Portals wurden in zwei Jahren 1,75 Mio. Euro für den Haushalt über Privatanzeigen erwirtschaftet. Geht Frankfurt anders mit Privatanzeigen um? Michael Jenisch, im Frankfurter Ordnungsamt zuständig für die Pressearbeit, antwortet: Es liege im Ermessen der Ahnungsbehörden, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Allerdings werde den Beschuldigten ein Verwarngeld angeboten, dessen Grenze liegt bei 55 Euro, die Beschuldigten müssen nicht die Gebühren eines Bußgeldverfahrens tragen, sie kommen somit „günstiger“ weg, wenn sie die Verwarnung akzeptieren. Gleichzeitig wird so die Verfahrensabwicklung beschleunigt, die Beschuldigten verzichten auf Einspruch, anwaltliche Vertretung und eventuelle Klage vor Gericht. Das sei möglich, weil es sich um kleinere Verstöße im Straßenverkehr handele und es auf bundeseinheitlichen Rechtsgrundlagen basiere, wie z.B. dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Text zum Teil: Marion Diehl

1 response to “Stadt Mainz führt Online-Service gegen Falschparker ein

  1. Woher stammt die Info, dass es ein formloses Verfahren per Mail gab? Ich hatte mich vor ca. 2 Jahren mal beschwert, weil ein Fahrzeug den Bürgersteig komplett blockierte und meine Kinder auf dem Schulweg an einer unübersichtlichen Stelle auf die Fahrbahn gezwungen wurden.
    Dem „konnte“ man nach Auskunft der Leiterin der Verkehrsüberwachung nicht nachgehen, weil ich nicht den PDF-Vordruck verwendet hatte, den man mir etwa 6 Monate später auf mehrmaliges Nachfragen, u.a. über den Ortsbeirat, zur Verfügung stellte.

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