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Stadt erklärt Bürgerbegehren unzulässig – „Klimaentscheid Mainz“ protestiert

Die Verwaltung hat das am 7. Juni 2021 an OB Ebling überreichte Bürgerbegehren „Klimaentscheid Mainz“ (wir berichteten) geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das vorgelegte Begehren aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen des §17a der Gemeindeordnung (GemO) als unzulässig abzulehnen ist.

Die Initiative zeigt sich erstaunt und widerspricht.

Die Stadt:
Es wurde zwar eine ausreichende Anzahl an Unterschriften vorgelegt und das Quorum der notwendigen Unterschriften (derzeit 8.116) wurde erreicht. Allerdings setze ein Bürgerbegehren auch immer eine oder mehrere konkrete Fragen zu einer entscheidenden Gemeindeangelegenheit voraus, die im Falle eines Bürgerentscheides mit „Ja“ oder „Nein“ – also einer konkreten Sachentscheidung – zu beantworten ist. Im vorliegenden Fall ist dies gerade nicht der Fall, da die vorgelegten Fragen nicht hinreichend bestimmt formuliert sind und letztlich erst unter Zuhilfenahme der Begründung konkretisiert werden. Die anerkannte Aufklärungsfunktion der Begründung entbindet nicht von der Verpflichtung, die später zu Abstimmung zu stellende Frage selbst hinreichend bestimmt zu formulieren.

Ein  Beschluss durch einen Bürgerentscheid, so die Verwaltung, bedingt weiterhin, dass sich dessen Gegenstand als so konkret darstellt, dass er nicht eine „Bindung ins Blaue hinein“ bewirkt, etwa weil Vorgaben für eine Vielzahl künftiger, in ihrer jeweils maßgeblichen Fallgestaltung nicht überschaubare Angelegenheiten gemacht werden. Genau darauf aber stellt  die eingereichte Formulierung des Bürgerentscheids ab. Auch  daher widerspricht sie formal den Anforderungen des § 17a GemO.

Darüber hinaus ist das Bürgerbegehren unzulässig, da es zeitlich verfristet ist. Die GemO sieht vor, dass ein Bürgerbegehren, welches sich gegen den Beschluss eines Gemeinderates richtet, binnen vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein muss. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Das Begehren richtet sich nämlich gegen einen Votum des Stadtrates vom 25. September 2019, in dem die Feststellung des Klimanotstandes mehrheitlich beschlossen wurde.

Da dem Bürgerbegehren die dort beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, zielt es letztlich auf eine Abänderung bzw. Verschärfung dieses Klimanotstandsbeschlusses aus dem Jahr 2019 ab und stellt somit ein sog. „kassatorisches Bürgerbegehren“ dar. Derartige Bürgerbegehren müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein, was hier nicht der Fall war. Damit ist das Begehren verfristet, was den Vertrauenspersonen auch bereits zu Beginn des Jahres 2021 schriftlich durch die Verwaltung mitgeteilt wurde.

Die Sichtweise der Verwaltung in Bezug auf die Unzulässigkeit des Begehrens hat Herr Oberbürgermeister Michael Ebling der Initiative „Mainz Zero“, bereits schriftlich  übermittelt.

Der Oberbürgermeister: „Letztlich wird der Mainzer Stadtrat am 29.09.2021 nach Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen als demokratisch gewähltes Gremium der Landeshauptstadt Mainz über das weitere Vorgehen mit diesem Begehren abschließend entscheiden.“

Dazu Klimaentscheid Mainz:

Mit Erstaunen und Verwunderung haben die Initiator*innen von ‚MainzZero – Klimaentscheid Mainz‘ die Bewertung der Stadt Mainz in einem Schreiben an MainzZero zur Kenntnis genommen. „Wir bedauern sehr, dass sich Oberbürgermeister Michael Ebling erneut auf formale und juristische Gründe zurückzieht statt in die inhaltliche Diskussion einzusteigen“, so die einhellige Meinung in der Bürgerinitiative. Zumal die Initiator*innen dem Oberbürgermeister bereits im Dezember 2020 mitgeteilt hatten, dass sie seine Auffassung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht teilen. Und dies auch nach Prüfung der Einschätzung durch das Rechtsamt der Stadt weiterhin vertreten.
Angesichts der einschneidenden Ereignisse seit dem Start des Bürgerbegehrens (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Bericht des Weltklimarates IPCC und Flutkatastrophe) ist es für MainzZero nur schwer erträglich, dass immer noch nicht schneller, konsequenter und mit umfassenderen Maßnahmen gehandelt werde. „Die Notwendigkeit einer sofortigen Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft ist doch überdeutlich und darf nicht mit formaljuristischen Argumenten, wie stichhaltig sie denn überhaupt sein mögen, ausgebremst werden“, betont Frischkorn. Dafür wird MainzZero weiter mit seiner ganzen Energie und dem Rückhalt durch die mehr als 13.500 geleisteten Unterschriften aus dem Bürgerbegehren arbeiten.
Es wäre sehr bedauerlich, wenn mit dieser rein rechtlichen Bewertung keine inhaltliche Diskussion über die notwendige Intensivierung der Klimaschutzmaßnahmen in der nächsten Stadtratssitzung stattfinden soll, sondern ausschließlich eine formalrechtliche Entscheidung angestrebt werde. Frischkorn: „Das wird unserer Überzeugung nach der Bedeutung schnellen Handels im Klimaschutz, das alle Parteien im Bundestags-Wahlkampf versprochen haben, überhaupt nicht gerecht!“
Deshalb sehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Stadt Mainz keine Ansätze, auch nur annährend ihren Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu leisten. Denn keine der elf Forderungen aus dem Bürgerbegehren von MainzZero wurde bisher zur Diskussion gestellt, um zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung zu gehen.. Und darüber hinaus hätte die Stadt durch entsprechenden Beschluss des Stadtrates die Möglichkeit – analog zur Entscheidung beim Bibelturm 2018 – durch einen entsprechenden Antrag einen Ratsentscheid – unabhängig von der rechtlichen Bewertung – anzustoßen. „Der Stadtrat hat es jetzt in der Hand, sich hinter das Bürgerbegehren zu stellen und mutig für konsequenten Klimaschutz einzusetzen“ so Hans-Georg Frischkorn.

Die Stadt moniert in ihrem Schreiben, dass in „ein Bürgerbegehren auch immer eine oder mehrere konkrete Fragen zu einer entscheidenden Gemeindeangelegenheit voraus(setzt), die im Falle eines Bürgerentscheides mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ – also einer konkreten Sachentscheidung – zu beantworten ist. Im vorliegenden Fall ist dies gerade nicht der Fall, da die vorgelegten Fragen nicht hinreichend bestimmt formuliert sind und letztlich erst unter Zuhilfenahme der Begründung konkretisiert werden.“ Dazu Hans-Georg Frischkorn: “Mehr als 13.000 Bürger*innen von Mainz hatten keine Probleme, die Frage des Bürgerbegehrens eindeutig zu verstehen und mit Ihrer Unterschrift mit JA oder – ohne zu unterschreiben – mit NEIN klar zu beantworten. Insofern halten wir die rechtliche Würdigung der Stadt in diesem Punkt zumindest für sehr fragwürdig.“ Doch viel wichtiger ist den Initiatoren „der breite Rückhalt in der Bevölkerung für unser Bürgerbegehren, der uns sehr gefreut hat und klar zeigt, dass das Thema Klimaschutz mittlerweile für große Teile der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen ist“, betont Frischkorn.
Auch der andere Grund, den die Stadt anführt, leuchtet den Initiatoren des Klimaentscheids nicht ein, denn die Beschlüsse der Stadt und Antrag von MainzZero widersprechen sich nicht. Aus diesem Grund sei das Bürgerbegehren keineswegs kassatorisch. „Und selbst wenn es dies wäre, würde die Frist mit der erneuten Stadtratsentscheidung vom 10. Februar 2021 neu beginnen. Kurz gesagt: wir teilen die rechtliche Bewertung der Stadt nicht“, so Frischkorn abschließend zur rechtlichen Bewertung.

Eine inhaltliche Debatte im Stadtrat ist für MainzZero zwingend notwendig. „Deshalb werden wir unsere Sicht der Dinge im Stadtrat darstellen und versuchen, die Fraktionen zu überzeugen den Antrag der Stadt entsprechend abzuändern“ so Frischkorn und weiter: „Selbst wenn uns das nicht gelingt, können wir immer noch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Davon unabhängig werden wir mit vollem Engagement daran weiterarbeiten, dass Mainz sich ambitioniertere Ziele im Klimaschutz setzt und schneller, konsequenter und umfassender handelt.“

3 responses to “Stadt erklärt Bürgerbegehren unzulässig – „Klimaentscheid Mainz“ protestiert

  1. Bürgerentscheide sind so eine Sache. Mainz hat mit den Vororten um die 250.000 Einwohner. Aber nur etwas mehr als 8500 haben den Bürgerentscheid mit unterschrieben. Das heisst der Rest der Bürger scheint da nicht so ganz dahinter zu stehen. Unabhängig von den gesetzlichen Hürden!! Die Forderung nach Bürgerentscheidungen finde ich nicht schlecht. Nur sollten solche Aktionen mit geltenden Recht und mit einer größeren Bürgerbeteiligung einhergehen.

    1. Es geht nicht um Einwohner, es geht um wahlberechtigte Einwohner. Das sind in Mainz rund 162.000. Und die Gemeindeordnung setzt für Städte mit über 100.000 Wahlberechtigten nun mal ein Quorum von 5% fest, das hier deutlich übererfüllt wurde. Es geht hier ja auch zunächst nur um ein Bürgerbegehren, also quasi einen gemeinschaftlichen Antrag, für die Durchführung eines Bürgerentscheids, bei dem erst dann alle Wahlberechtigten von offizieller Stelle aufgerufen wären, ausdrücklich mit JA oder NEIN zu stimmen.

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