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Schwarzfahren: MVG ändert Praxis bei Strafanträgen, kein vollständiger Verzicht

Nach dem jüngsten Stadtratsbeschluss zum Thema Fahren ohne gültigen Fahrschein befasste sich am Dienstagnachmittag der Aufsichtsrat der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) mit dem Thema. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass die MVG bei Fahrscheinkontrollen in Fällen mit verbalem oder handgreiflichem Vorgehen gegen das Kontrollpersonal weiterhin Strafanträge stellen wird. Einig ist sich das Gremium auch, dass wirksame Fahrschein-Kontrollen zur Einnahmesicherung für die MVG nach wie vor erforderlich sind. Gleichzeitig signalisierte die MVG-Geschäftsführung, dass das Unternehmen das Kernanliegen des Stadtratsbeschlusses unterstützt: Für sozial schwächere oder benachteiligte Personen soll das Fahren ohne gültigen Fahrschein künftig in letzter Konsequenz möglichst nicht zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen.

Aktuell ist es so, dass automatisch nach drei sogenannten EBE-Fällen (Erhöhtes Beförderungsentgelt) innerhalb von zwei Jahren ein Strafantrag gegen die betreffende Person gestellt wird. Um soziale oder persönliche Härtefälle bei diesem Automatismus auszuschließen oder möglichst zu vermeiden, wird die MVG in diesem Punkt ihre aktuelle Praxis ändern. Wie diese Anpassung in der Praxis dann konkret aussehen wird, muss im Detail noch festgelegt werden. Dafür werden in den kommenden Wochen Gespräche mit weiteren Beteiligten geführt, unter anderem der Polizei und der Justiz. Zudem sollen Erfahrungen aus anderen Städten, die auf Strafanträge verzichten, einbezogen werden.

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