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Neue Verordnung bringt kaum Änderungen für den Sport

Inzidenzwert < 50: Kontaktlose Ausübung von Sportarten (Individual + Mannschaft) im Freien und auf allen gedeckten Sportanlagen mit max. fünf Personen aus zwei Hausständen unter Einhaltung des Abstandsgebots. Kontaktloses Training im Freien in Gruppen (Individual + Mannschaft) bis max. 10 Personen + Übungsleiter. Training im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen
bis max. 20 Kindern und einer/m Trainer.
Inzidenzwert 50-100:  Kontaktlose Ausübung von Sportarten (Individual + Mannschaft) im Freien und auf allen gedeckten Sportanlagen mit max. fünf Personen aus zwei Hausständen unter Einhaltung des Abstandsgebots. Training im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen bis max. 20 Kindern und einer/m Trainer
Inzidenzwert > 100 (Bundesnotbremse): Kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien, alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, unter Einhaltung des Abstandsgebots. Kontaktloses Training im Freien für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen bis max. fünf Kinder und einem Trainer mit negativen Test. Sportliche Betätigung alleine während der Ausgangsbeschränkung bis 24 Uhr.