Nach den Diskussionen um den Müll in Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen (wir berichteten), steigen nicht nur die Preise, auch eine Auswahl zwischen „Voll- und Teilservice“ muss nun getroffen werden.
Neben Lohnkosten schlagen Sprit-Preise deutlich zu Buche (der EB verzeichnet über 1 Mio. Euro Mehrkosten). Diese könnten durch weitere Sparmaßnahmen nicht kompensiert werden.
So erhöht sich die Jahresgebühr für eine 60 l Restabfalltonne bei 14-tägiger Leerung – inklusive einer 60 l Biotonne (wöchentlich) und 120 l Papiertonne (14-tägig) – von 98,16 Euro auf 122,81 Euro.
Das Bioabfall-Freivolumen wurde zeitgleich angepasst und liefert somit mehr Service. So ist bei einer 120 l Restabfalltonne (14-tägige Leerung) eine 120 l Biotonne (wöchentliche Leerung) in der Abfallgebühr enthalten (zuvor war es nur eine 60 l Biotonne mit wöchentlicher Leerung).
Außerdem wurden die Gebühren so kalkuliert, dass trotz der CO2-Abgabe, die 2024 mit ca. 30 €/ Tonne Abfall zu Buche schlägt, im Jahre 2024 keine weitere Gebührenerhöhung vorgesehen ist.
Freie Wahl ab Januar 2023 – Voll- oder Teilservice
Im neuen Jahr muss man sich zudem entscheiden, ob Mülltonnen weiterhin im sogenannten Vollservice geleert werden oder im neuen Teilservice – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien.
Aktuell bietet der Entsorgungsbetrieb den Service, dass die Abfalltonnen im Vollservice geleert werden. Wenn die Tonnen auf einem genehmigten Standplatz stehen, werden sie am Abfuhrtag von den Mitarbeitern des Entsorgungsbetriebes am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt und werden nach der Leerung an den Standplatz retourniert. Voraussetzung dafür ist, dass die Tonnen am Leerungstermin frei zugänglich sind, z.B. ohne klingeln zu müssen. Zusätzlich müssen die Gefäße auf einem Standplatz stehen, der vorab gemäß der Satzung genehmigt wurde.
Was ist neu?
Ab Januar hat man dann die Wahl zwischen dem beschriebenen Vollservice oder dem Teilservice. Beim Teilservice müssen alle Abfalltonnen (Rest, Bio und Papier) selbst auf dem Bürgersteig am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden. Dies darf frühestens am Vortag ab 18 Uhr bzw. muss bis spätestens 6 Uhr früh am Abfuhrtag erfolgen. Nach der Leerung müssen die Tonnen schnellstmöglich wieder auf das Grundstück/den Standplatz zurückgezogen werden.
Wer vergisst die Tonnen rechtzeitig bereit zu stellen, hat kein Recht auf eine Nachleerung, die Müllabfuhr kommt erst wieder zum nächsten Leerungstermin. Dabei sind hier besonders die Verschiebungen durch Feiertage zu berücksichtigen.
Einen Antrag – und ggfls. Zeit sparen, dafür mehr Aufwand haben – kann man ab Dezember 2022 stellen. Sie finden diesen online unter www.eb-mainz.de. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung gern zur Verfügung unter der Telefonnummer 06131-12 34 56.
Beantragung von Teilservice
Kundennummer 5051420 Belegnummer 223277562
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich ab 2023 den Teilservice für die Müllabfuhr.
Freundliche Grüße
Achim Altschäffl