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Mainzer Haushalt: Welche Projekte die Stadt streicht und welche nicht

Der Haushalt sinkt, die Stadt plant dennoch mit 140 neuen Stellen. Die aktuelle Haushalts- und Streichliste wurde heute auf den letzten Drücker als Entwurf veröffentlicht. Die wichtigsten Projekte – Daumen hoch oder runter – sowie diverse Gebührenerhöhungen finden Sie hier:

Konsolidierungsmaßnahmen Verwaltungsentwurf 2025

Konsumtiv:

  1. Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 310 auf 440 Punkte
  2. Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer von 480 auf 600 Punkte (vorbehaltlich der entsprechenden Satzungsänderung im Stadtrat und etwaiger anstehender Gesetzesänderungen auf Landesebene)
  3. Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten von 20 auf 25%
  4. Einführung einer Übernachtungsabgabe ab 2026
  5. Reduzierung des Zuschusses für das Job-Ticket um 50%
  6. Reduzierung des Zuschusses an die VHS für Nachhaltigkeit von 50.000 auf 15.000 Euro jährlich
  7. Reduzierung der Kosten für die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen um 100.000 Euro jährlich
  8. Streichung der Mittel für die Studie „Baden im Rhein“
  9. Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes für Veranstaltungen im öffentlichen Raum und Reduzierung der Kosten
  10. Erhöhung der Elternbeiträge für das Mittagessen an Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 um 500.000 Euro jährlich
  11. Vollständige Weitergabe der Kosten für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen an die Eltern ab dem Schuljahr 2026/2027
  12. Erhöhung der Elternbeiträge für das Mittagessen in Kitas ab dem Kita-Jahr 2025/2026 um ca. 1,9 Mio. Euro jährlich und ab dem Kita-Jahr 2026/2027 um ca. 3,3 Mio. Euro jährlich
  13. Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkgebühren um 0,6 Mio. Euro in 2025 und 1,2 Mio. Euro ab 2026. Das sind pro Jahr eine Erhöhung von ca 80 Euro, wenn man ca. 7.000 Bewohnerparkauswiese pro Jahr als Grundlage nimmt.
  14. Erhöhung der sonstigen Gebühren im Bereich der Straßenverkehrsbehörde um 180.000 Euro jährlich
  15. Erhöhung der Standgebühren für Johannisnacht, Messen und Märkte um 81.500 Euro jährlich
  16. Erhöhung der Eintrittsgelder für die Museen von 5 auf 10 Euro
  17. Kürzung bzw. Streichung von Zuschüssen im Kulturbereich (z. B. Bach-Chor)
  18. Begrenzung des Zuschusses für das Open-Ohr-Festival auf max. 50.000 Euro jährlich
  19. Reduzierung der externen Honorar- und Wettbewerbskosten im Bereich der Stadtplanung
  20. Reduzierung der angemeldeten Kosten für Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung
  21. Keine Erhöhung der Mittel für die Wirtschaftsförderung
  22. Weitere Gewinnabführungen (KDZ und MAG)
  23. Pauschale Reduzierung der Budgetvorgaben für die Ämter und Dezernate um 10%
  24. Reduzierung der angemeldeten Kosten im Sozial- und Jugendbereich um ca. 36 Mio. Euro
  25. Pauschale Reduzierung aller Sachkosten um weitere ca. 5 Mio. Euro
  26. Reduzierung der Stellenneuanmeldungen um 50%

Investiv:

  1. Keine weiteren Zuführungen in den Pensions- und Kanther-Fonds
  2. Kein Gesellschafterdarlehen für die Wohnbau Mainz
  3. Kein Erwerb eines Kulturkaufhauses Fuststraße
  4. Kein Erwerb des Gebäudes des Landessportbundes
  5. Kein Erwerb oder Miete eines Gebäudeanteils für das Palatin-Kino
  6. Fokussierung auf wenige bedeutsame Projekte im Jahr 2025
  7. Verschiebung des Neubaus einer Großsporthalle nach 2026
  8. Verschiebung weiterer Maßnahmen (Sanierungen, Ersatzneubauten, Erweiterungen von Sportanlagen, Schulbauten, Infrastrukturbauten, u.a.) in künftige Haushaltsjahre

Auffällig sind Änderungen bei den Investitionen: Die Errichtung der Großsporthalle wird auf die Zeit nach 2026 verschoben, das Gesellschafterdarlehen für die Wohnbau entfällt, wie erwartet, ebenso wie der Kauf des Kulturhauses in der Fuststraße sowie die Anschaffung oder Anmietung eines Gebäudeanteils für das Palatin-Kino.

Für 2025 ist eine „Fokussierung auf wenige wichtige Projekte“ vorgesehen. Kleinere Vorhaben, wie der Bau eines Kunstrasenplatzes in Weisenau oder Sanierungsarbeiten an Schulen, stehen ebenfalls auf der Streichliste, genau wie Maßnahmen zur Entsiegelung der Zitadelle und das Projekt Regierungsviertel.

Auch im laufenden Betrieb, dem konsumtiven Bereich, gibt es erhebliche Einschnitte, die die Bürger direkt betreffen. Zu den bereits bekannten großen Maßnahmen wie der Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer kommen weitere Belastungen hinzu:
Ab dem Schuljahr 2025/26 sollen die Kosten für das Mittagessen an Schulen um 500.000 Euro jährlich steigen. Außerdem werden die Ausgaben für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab 2026/27 vollständig auf die Eltern übertragen. Die Beiträge für das Mittagessen in Kitas sollen ab 2025/26 um etwa 3,3 Mio. Euro pro Jahr steigen.

Erhöhung der Parkgebühren und neue Abgaben

Zusätzlich sollen die Bewohnerparkgebühren zunächst im nächsten Jahr um 0,6 Mio. Euro und ab 2026 um weitere 1,2 Mio. Euro steigen. Das ist eine Erhöhung von ca. 250 Euro, wenn man ca. 7.000 Bewohnerparkauswiese pro Jahr als Grundlage nimmt. Auch die Gebühren der Straßenverkehrsbehörde sollen jährlich um 180.000 Euro angehoben werden.
Darüber hinaus ist die Einführung einer Übernachtungsabgabe ab 2026 geplant, ebenso wie eine Kürzung des Job-Ticket-Zuschusses um 50 Prozent. Mittel für die Studie „Baden im Rhein“ sowie diverse Zuschüsse im Kulturbereich sollen gestrichen werden. Außerdem plant die Verwaltung, die Budgets für Ämter und Dezernate um zehn Prozent zu kürzen und die Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich um 36 Mio. Euro zu senken.

Haushaltsdefizit bleibt bestehen

Mit diesen Maßnahmen soll das Defizit im Ergebnishaushalt von 296,8 Mio. Euro auf 170 Mio. Euro reduziert werden. Trotz dieser Einsparungen bleibt der Haushalt deutlich im Minus. Für die kommenden Jahre erwartet die Stadt weitere Defizite.

Damit hat der Stadtrat für kommenden Mittwoch + Dezember genug Material für Diskussionen. Dabei ist festzustellen, dass die Stadt Mainz im kommunalen Finanzausgleich voraussichtlich ab 2027 wieder von einer Geber- zu einer Nehmerkommune wird, das heißt aber auch 2025 und 2026 keine allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes erhalten wird. Durch eventuelle Gewerbesteuernach- oder -rückzahlungen kann sich dies aber noch ändern.

Offenlegung des Verwaltungsentwurfs

Nach den Vorgaben des § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach der Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten (27.11. bis 16.12.2024). Art, Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind öffentlich bekannt zu machen. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen.

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