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Lockerungen im Sport – Das ist jetzt erlaubt

Die Ermöglichung von Kontaktsport im Freien wie im Innenbereich und die Erhöhung der Gruppengrößen für alle Altersgruppen sind die neuesten spürbaren Schritte für mehr sportliche Betätigung. LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick spricht mit Blick auf die Veröffentlichung der neuen Verordnung von einem guten Tag für den rheinland-pfälzischen Sport: „Die nun umgesetzten Öffnungen sind ein erster großer Schritt in Richtung Normalität im Sport, die wir nun weiterhin verantwortungsbewusst und vorsichtig, aber auch mit großer Freude gehen möchten.“

So dürfen mit der 22. CoBeLVO ab sofort im Freien und auf allen öffentlichen Sportanlagen, im Außen- wie im Innenbereich, bei einer Sieben-Tagesinzidenz unter 100 bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Kontaktsport treiben. Geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu – ein/e Trainer*in darf zusätzlich anleiten. Im Freien und auf allen ungedeckten Anlagen können, wenn die Sportausübung angeleitet wird, sogar zehn Personen trainieren – auch hier gilt, dass geimpfte und genesene Personen nicht dazugezählt werden. Die bislang zulässige Gruppengröße für Kinder bis einschließlich 14 Jahre wird auf 25 Kinder erhöht.

Weitgehende Öffnungen ab einer Inzidenz unter 50

Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 50, können ab dem übernächsten Tag im Freien bis maximal 20 Personen nebst Trainer*in trainieren – auch hier gilt, dass geimpfte und genesene Personen nicht dazugezählt werden. Zudem gilt im Freien weiterhin die Zulässigkeit des Kontaktsports. Demnach können nahezu normale Trainingseinheiten in Mannschaftssportarten wie Fußball oder Hockey stattfinden. Im Innenbereich können die Gruppen bei entsprechender Inzidenz auf maximal zehn Personen erweitert werden, sobald die Gruppen jedoch mehr als fünf Personen zählen, gilt im Innenbereich wieder der bekannte Mindestabstand – auch hier zählen geimpfte und genesene Personen nicht dazu.

Für beide Inzidenzwerte gilt weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung bei einem angeleiteten Training, im Innenbereich die Testpflicht und insgesamt auch inklusive der Geimpften und Genesenen die Begrenzung auf eine Person pro angefangene 20 Quadratmeter. Es dürfen auch mehrere der oben genannten Gruppen auf einer Sportanlage trainieren. Zwischen den Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten, außer im Bereich der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre ist die Personenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter zu beachten. Bei der Personenbegrenzung sind die Geimpften und Genesenen mit einzubeziehen. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen – ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Einzelnutzung von Gemeinschaftsräumen – einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen sowie Toilettenräumen – ist neuerdings auch wieder gestattet. Die Öffnungen von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen sind unter den Voraussetzungen der Regelungen im Innenbereich mit einem Hygienekonzept zulässig. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen, wenn die Höchstzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem jeweiligen Gelände befindet, auf die Hälfte der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl beschränkt ist. Auch muss eine Kontakterfassung im Rahmen eines Hygienekonzeptes geregelt werden.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports bis zu 100 Zuschauer*innen im Außen- wie im Innenbereich. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, sowie die Pflicht zur Kontakterfassung – im Innenbereich zudem die Testpflicht. Unterschreitet in einem Landkreis/kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, sind ab dem übernächsten Tag bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien gestattet.

Der organisierte Sport appelliert an seine Vereine und Verbände sowie alle Sportler*innen in Rheinland-Pfalz, die Öffnungsschritte mit dem gewohnten Verantwortungsbewusstsein der vergangenen Monate anzugehen. „Die rheinland-pfälzischen Sportler*innen haben bewiesen, dass Sie sehr diszipliniert mit den Gegebenheiten der Pandemie umgegangen sind“, so Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des LSB. „Der Sport hat stets die Schutzmaßnahmen mitgetragen und sich an die Regeln gehalten. Entsprechend vorsichtig und gewissenhaft werden wir nun die Öffnungsschritte angehen, damit in den nächsten Wochen weitere Lockerungen den Weg Richtung Normalität im Sport ebnen können.“

Die 22. Verordnung gilt bis zum 20 Juni. Weiterhin niedrige Inzidenzzahlen vorausgesetzt, soll es dann zu weiteren Lockerungsschritten kommen. Weitere Infos unter https://www.lsb-rlp.de/coronaservice.