von Maike Hessedenz (Artikel aus der Allgemeinen Zeitung)
Das Verwaltungsgericht Mainz hat das Verfahren der Stadt Mainz zur Auswahl der Standbetreiber auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt für rechtswidrig erklärt. Voraussichtlich muss nun – dreieinhalb Monate vor dem Start des Weihnachtsmarktes – die Vergabe für 90 Stände neu ausgeschrieben werden.
Die Zulassungsbescheide, die bereits an die Bewerber herausgeschickt worden seien, seien nicht gültig, so das Gericht. Das Auswahlverfahren der Stadt habe „gegen das Gebot einer fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen“, führten die Richter aus. Dieses Gebot sei zu beachten, weil mit der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahl genommen und folglich das Grundrecht der Berufsfreiheit der Antragsteller berührt werde.
Keine „faire und transparente Verfahrensgestaltung“
Im Wesentlichen bedeute dies, dass die Stadt die Auswahlkriterien den Bewerbern unzulänglich bekannt gemacht habe. „Eine faire und transparente Verfahrensgestaltung erfordert, dass den Bewerbern zumindest die entscheidenden Auswahlkriterien so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich auf sie einstellen und ihre Bewerbung auf sie ausrichten können“, so das Gericht. Andernfalls hänge der Erfolg einer Bewerbung davon ab, ob der Bewerber mit seinem Angebot die Entscheidungskriterien zufällig treffe oder nicht. Der Kriterienkatalog, den die Stadt erstellt habe, sei den Bewerbern nur unzulänglich bekannt gemacht worden, da die Stadt nicht erklärt habe, welche Kriterien sie für die einzelnen Branchen heranziehen werde – und das, obwohl dies bereits vor der Ausschreibung festgestanden habe.
Wieder am Punkt Null angelangt
Dieser Verfahrensfehler sei von großer Bedeutung, da es möglich sei, dass die Bewerber mit ihren Bewerbungen durchaus Erfolg gehabt hätten, wenn ihnen die Kriterien besser bekannt gewesen seien. „Die Stadt Mainz ist jetzt wieder am Punkt Null“, sagt Bernhard Wanwitz, Vorsitzender Richter und Mediendezernent am Verwaltungsgericht; natürlich sei es möglich, dass die Stadt ihren Weihnachtsmarkt veranstalten könne, allerdings müsse nun neu ausgeschrieben werden. „Mit konzentriertem Arbeiten und Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten ist dies aber sicher machbar.“
„Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung des Gerichts gewünscht. Aber schon aus Gründen des Rechtsfriedens akzeptiert die Stadt den Gerichtsbeschluss und wird keine Beschwerde dagegen einlegen“, erklärte der Mainzer Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte und sagte weiter: „Die Verwaltung wird nun zeitnah die tragenden Gründe des Beschlusses prüfen und spätestens zur Sitzung des Ferienparlaments am 27. August die weitere Vorgehensweise vorstellen und festlegen. Klar ist, dass wir den Vorgaben des Gerichtes folgen werden. Wir wissen um den Zeitdruck, werden aber ein neues Vergabeverfahren auf den Weg zu bringen haben. Ziel bleibt es, den Weihnachtsmarkt wie geplant am 27. November zu eröffnen.“