Neulich bei der Polizei: Der Fahrer eines E-Scooters muss mit einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Der 35 jährige Mainzer war am Dienstag in der Binger Straße einer Radstreife der Polizei aufgefallen, weil an seinem eigenen E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Auch erforderliche Versicherungsunterlagen konnte er nicht vorlegen. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. Wer einen E-Scooter ohne Haftpflichtversicherung betreibt kann durch die Gerichte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Mainzer klappte seinen Roller nach der Kontrolle zusammen und trug ihn weiter.