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Dieselfahrverbot vom Tisch – DUH und Stadt schließen Vergleich

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für Saubere Luft in Mainz verhandelt. Ergebnis der Verhandlung ist ein Vergleich zwischen DUH und Stadt Mainz. Darin verpflichtet sich die Stadt, die Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (NO2) im südlichen Teil der Rheinachse insbesondere durch Reduzierung der Verkehrsmenge im kommenden Jahr zu verhindern. Zu Tempo 30 & Co kommen also zu zwei Pförtnerampeln hinzu eine dritte zum Jahreswechsel und eine vierte Mitte 2021, sowie ein weiterer Messstandort.
Sollte sich zur Jahresmitte 2021 eine erneute Überschreitung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwertes abzeichnen, muss die Stadt zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Konzentration des Schadstoffes im Jahresmittel verlässlich unterhalb der vorgeschriebenen 40 µg/m³ zu halten. In dem im September 2020 wegen der Klage der DUH verabschiedeten Luftreinhalteplan hatte die Stadt bereits umfangreiche Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 sowie eine Busspur auf der Rheinallee vorgesehen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die heute getroffene Vereinbarung wird sicherstellen, dass spätestens im kommenden Jahr endlich der seit zehn Jahren geltende Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Das war und ist das Ziel unserer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt. Saubere Atemluft ist gerade in Zeiten einer Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, wichtiger denn je. Bedauerlich ist nur, dass wir die Stadt und ihre verantwortlichen Vertreter jahrelang mit juristischen Mitteln drängen mussten, anstatt dass sie aus eigenem Engagement ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger nachkommen.“

Die Mainzer SPD-Stadtratsfraktion zeigt sich erfreut und erleichtert über die Einigung der Stadt und der DUH. „Wie wir bereits seit Androhung eines Dieselfahrverbotes seitens der DUH immer wieder betont haben, weisen die vielfältigen Bemühungen der Stadt Mainz zur Senkung der Schadstoffwerte klar erkennbare Erfolge auf, weshalb die aktuelle Einigungsbereitschaft der DUH nur folgerichtig sein konnte“, betonen die Fachsprecher der SPD-Fraktion für Umwelt sowie Gesundheit, Verkehr und Wirtschaft, Dr. Eleonore Lossen-Geissler, Corinne Herbst und Martin Kinzelbach. Die implementierten Maßnahmen aus dem Greencity-Masterplan hätten nun zum richtigen Zeitpunkt ihre Wirkung bewiesen.

„Für uns war und ist selbstverständlich der gesundheitliche Schutz der Bürger weiterhin das oberste Gebot, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines Zusammenhangs zwischen Atemwegserkrankungen und schweren Verläufen der COVID-19-Infektion“, erklärt Dr. Eleonore Lossen-Geissler, die umwelt- und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion „weshalb wir unsere Anstrengungen zur weiteren Verhinderung von Luftverschmutzung auch während der Corona-Krise weiter aufrecht erhalten werden.“

„Gerade in Anbetracht der für alle wirtschaftlich schweren sowie unsicheren Zeiten ist der Verzicht auf ein Dieselfahrverbot absolut begrüßenswert, da wir von Anfang an betont haben, dass dieses nur die Falschen trifft und sozial ungerecht wäre“, erläutert der wirtschaftspolitische Fraktionskollege, Martin Kinzelbach.

„Daher ist es für uns unerlässlich, dass nicht nur beispielsweise das LKW-Fahrverbot und Tempo 30 auf der Rheinachse strikt kontrolliert werden, sondern nun auch Ampelschaltungen in der Stadt dahingehend verändert werden, um viel befahrene Straßen wie die Rheinachse zu entlasten“, erklärt Corinne Herbst, die verkehrspolitische Sprecherin, abschließend.

„Wir sind froh, dass dieses Thema nun endlich vom Tisch ist“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gerster in der Allgemeinen Zeitung. Die Stickstoffdioxid-Werte haben sich in der letzten Zeit den Grenzwerten immer weiter angenähert und die Tendenz sei auch weiterhin fallend. „Vor diesem Hintergrund wäre ein Dieselfahrverbot Irrsinn gewesen.“ Angesichts dieser Entwicklung stelle sich jedoch die Frage, weshalb überhaupt ein Vergleich geschlossen wurde. „Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hätte die DUH bei einer Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Aus dieser starken Position heraus, hätte die Stadt selbstbewusster agieren können“, erklärt Gerster. Wegen der generell fallenden Belastung steht der CDU-Politiker der eingeführten Tempo-30-Regelung weiterhin skeptisch gegenüber. Selbst nach Einschätzungen der DUH habe diese Maßnahme die Stickstoffdioxid-Belastung lediglich um ein bis zwei Mikrogramm verringert.