Die sog. Corona-Pandemie hat den Bereich der Amateur- bzw. Laienmusik hart getroffen. Aufgrund des potenziell erhöhten Aerosolausstoßes beim Musizieren mit Blasinstrumenten sowie beim Singen waren Chöre und Musikvereine lange darauf angewiesen ihre Proben im Freien durchzuführen. Aufgrund der aktuellen 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und dem zugehörigen Hygienekonzept für den Musikbereich ist das gemeinsame Musizieren im Innenraum wieder möglich, allerdings mit entsprechenden Abstands- und Lüftungsregelungen. Viele Musikvereine und Chöre können allerdings die geforderten Abstände in ihren eigenen Proberäumen nicht einhalten und stehen im Herbst und Winter vor der Schwierigkeit, nicht mehr gemeinsam musizieren zu können. Dies ist ein katastrophaler Zustand und stellt die Existenz vieler Vereine in Frage. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz als Dachverband für das Musikleben fordert deshalb alle kommunalen Gebietskörperschaften auf, den Vereinen und Initiativen der Amateurmusik kostenfrei Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die groß genug sind, damit zumindest die Proben der Chöre, Orchester und Musikgruppen gesichert sind.
Im rheinland-pfälzischen Sportförderungsgesetz in §15 Abs. 2 ist festgelegt, dass den Sportorganisationen die öffentlichen Sportanlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind. Deshalb hoffen und bitten wir um Verständnis und um die Gleichstellung der Musik in dieser Ausnahmesituation.