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Zoff um die geplante (Giftmüll-)Deponie im Weisenauer Steinbruch

Lange diente der Weisenauer Steinbruch der Gewinnung von Kalkstein für die Zementproduktion. Mittlerweile befindet sich das Gebiet im Prozess der Renaturierung und dient als Naherholungsgebiet. Wege wurden angelegt, Bäume und Gehölze gepflanzt, Biotope realisiert. Das Areal des Steinbruches erhielt schrittweise ein völlig neues Gesicht – vom industriell genutzten Gebiet hin zu einem neuen Ausflugsziel. Damit soll jetzt Schluss sein.
In der Auseinandersetzung um die Errichtung einer Deponie auf dem Gelände hat sich nun auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) positioniert. Der Umweltverband lehnt das im Planfeststellungsantrag der Entsorgungsbetriebe Mainz beschriebene Vorhaben ab und hat eine detaillierte Einwendung gegen das Vorhaben eingelegt. Gerade wegen der Vielzahl gefährlicher Abfälle, deren Ablagerung beantragt wird, sei das Vorhaben abzulehnen, erklärt der Umweltverband. Zudem sind etliche Aspekte der Deponiekonstruktion und des Deponiebetriebs ungeklärt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Zahlreiche der beantragten gefährlichen Abfälle können sehr giftig, giftig oder umweltgefährlich sein. Diesem Gefahrenpotential werden die zur Grundlage des Planfeststellungsantrags genommenen Ablagerungskriterien nicht gerecht. Bereits aus diesem Grund wäre der Antrag abzulehnen.

Zudem ist die Deponietechnik so unbestimmt, dass der Antrag nicht bescheidungsfähig ist. So ist die Eignung der Basisabdichtung nicht nachgewiesen, auf eine eindeutige Ausführungsvariante der Dichtheitskontrolle der Oberflächenabdichtung legt sich die Antragstellerin nicht fest. Die Ausführungen des hydrogeologischen Gutachtens beruhen zu weiten Teilen auf nicht belegten Annahmen. Diese Liste ließe sich problemlos fortführen.“

Auf deutliche Kritik des BBU stößt auch, dass nur der bestimmungsgemäße Betrieb der Deponie betrachtet wird. Nicht betrachtet werden die Folgen der Anlieferung falsch deklarierter Abfälle, von Bränden,von Starkregen und extremen Stürmen sowie die Maßnahmen, die zur Begrenzung daraus resultierender Auswirkungen ergriffen werden sollen. Nicht ersichtlich ist auch, wie Löschwasser einschließlich seiner Verunreinigungen im Brandfall zurückgehalten werden soll. Auf all diese Ereignisse muss ein Deponiebetreiber aber vorbereitet sein. Angesichts der erheblichen Defizite können die vorgelegten Unterlagen keine Grundlage einer Planfeststellung sein. Der BBU fordert daher die unverzügliche Rücknahme des Planfeststellungsantrags.

Die Einwendung ist abrufbar unter https://bbu-online.de.

Direktlink:

Klicke, um auf Einwendung_BBU_Laubenheim%2031.08.18.pdf zuzugreifen

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