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Wohngeldanträge in Mainz jetzt digital

In allen rheinland-pfälzischen Wohngeldbehörden ist es jetzt möglich, den Antrag auf Wohngeld online zu stellen. Geplant ist, das digitale Angebot künftig noch um die Möglichkeit einer Änderungsmitteilung zum Wohngeldantrag zu ergänzen. Die Antragstellenden müssen sich ein Nutzerkonto anlegen. Hier reicht eine Identifizierung per E-Mail-Adresse und Passwort aus.

„Das Wohngeld ist neben der sozialen Wohnraumförderung ein wichtiger Baustein, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Der Onlineantrag wird die Beantragung für viele Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich erleichtern. Auch für die Behörden wird das digitale Verfahren eine deutliche Arbeitserleichterung darstellen“, erklärte die rheinland-pfälzische Bauministerin Doris Ahnen. „Das ist ein wichtiger Schritt. Der Onlineantrag soll nicht nur einiges für die Bürger sondern auch für unsere Mitarbeiter vereinfachen“, sagt auch Sozialdezernent Dr. Lensch: „Mainzer können aktuell drei Onlineanträge (Erstmaliger bzw. Neuantrag, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag) auf der Webseite der Landeshauptstadt Mainz aufrufen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich bei der Einführung an einem sogenannten EfA-Projekt („Einer für Alle“) unter Federführung von Schleswig-Holstein beteiligt. Schrittweise wurde die Onlineantragstellung ab Juni 2023 eingeführt und ist nun bei allen rheinland-pfälzischen Wohngeldbehörden möglich.

„Die nun erfolgte Digitalisierung ist gemeinsam mit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023, bei der das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten vergrößert wurde, insbesondere in Zeiten angespannter Mietwohnungsmärkte eine gute Nachricht für viele Menschen. Derzeit erhalten rund 35.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz Wohngeld. Das sind mehr als 70 Prozent mehr als vor der Reform“, so Bauministerin Ahnen. Es sei davon auszugehen, dass die Online-Antragsstellung ab sofort verstärkt genutzt werden würde.

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