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Vereine protestieren gegen die Aussetzung des Nachtflugverbots während der Fußball-EM im Juni

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli findet in Deutschland die Fußball Europameisterschaft statt. Wie bekannt wurde, sollen in diesem Zeitraum an den Flughäfen der Austragungsorte die geltenden Nachtflugbestimmungen für den Luftverkehr eingeschränkt werden. Zu dieser Maßnahme mussten sich die Städte gegenüber der UEFA im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichten. In den Turnieranforderungen heißt es u.a., die Flughäfen müssten 24 Stunden vor und nach den Spielen auch nachts in Betrieb bleiben. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. protestiert entschieden gegen Eingriffe in die geltenden Nachtflugbestimmungen.

Für die Abendspiele mit Anstoß um 21 Uhr bedeutet eine Aussetzung der Nachtruhe, dass Maschinen erst nach Mitternacht starten werden, um die Mannschaften und Fans zu anderen Spielorten zu bringen. Dort muss mit Landungen bis in die Morgenstunden gerechnet werden. Die sei eine massive Störung der Nachtruhe der Flughafenanwohner.

Es gebe keinen plausiblen Grund, die rechtlich aus gutem Grund existierenden Nachtflugbegrenzungen auszuhebeln, so die Bundesvereinigung: „Für die Mannschaften gibt es die Option, komfortable Reisebusse zu nutzen, oder auch via ICE ihre Zielorte zu erreichen bzw. an den Spielorten zu übernachten. Für die Reise der Fans zu anderen Stadien innerhalb von Deutschland sollten ohnehin Sonderzüge bereitgestellt werden. Alle EM-Standorte sind mit dem ICE i.d.R. binnen 4 Stunden oder weniger zu erreichen. Eine Aushebelung der Nachtflugbestimmungen unter dem Vorwand des „öffentlichen Interesses“ hätte eine zusätzliche gesundheitliche Belastung der Anwohner des Flughafens zur Folge und wäre darüber hinaus mit den europäischen Klimaschutzzielen unvereinbar. Sportliche Großveranstaltungen wie die EM dienen heutzutage in erster Linie den Profitinteressen privater Investoren. Sie tragen nur unwesentlich zur Förderung des Breitensports bei und belasten darüber hinaus regelmäßig öffentliche Leistungen wie Polizei und Gesundheitsdienste, die vom Steuerzahler zu tragen sind.
Das Abwägungsgebot erfordert hier eine klare Vorrangstellung der Anwohner auch im Rhein-Main-Gebiet
und den Schutz ihrer Nachtruhe. Das unter Kanzlerin Merkel zugesagte „öffentliche Interesse“ an der Durchführung sportlicher Großveranstaltungen berührt weder die Logistik von Nachtflügen noch kann es die planfestgestellten Restriktionen in der sog. Mediationsnacht von 22-23 bzw. 5-6 Uhr außer Kraft setzen. In diesem Zeitraum gilt eine Obergrenze von 133 Flügen.“

Noch sind die konkreten Regelungen für die Austragungsorte nicht veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die geforderten zusätzlichen Nachtfluggenehmigungen erst kurzfristig d.h. wenige Stunden vor der Umsetzung erteilt werden. Das macht eine rechtliche Prüfung und Beeinflussung dieser Entscheidungen durch Betroffene und Fluglärmschutzorganisationen vor der Umsetzung faktisch unmöglich.

Die Genehmigungsbehörden sind deshalb zu einer restriktiven Handhabung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen aufgefordert, statt den Schutz der Nachtruhe der Anwohner unnötigerweise einzuschränken. Die gerichtlich festgelegten Nachtflugbeschränkungen wurden im Planfeststellungsbeschluss festgelegt und sind nicht verhandelbar.

Weiter heißt es: „Wir erwarten von den kommunalen Behörden im Städtebündnis „Zukunft Rhein Main“ (ZRM) auf hessischer und rheinland-pfälzischer Seite eine Unterstützung unserer Forderungen gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und den örtlichen Flughafenbetreibern. Wir erinnern an die Rede des Bundesverkehrsminister Wissing im RLP-Landtag (90. Sitzung am 22.10.2019), in der er feststellte: „…Wir sind der Meinung, dass eine Änderung der rechtlichen Grundlagen erforderlich ist, um eine nachhaltige Verbesserung des Fluglärmschutzes zu erreichen.“… „weil unterschiedliche regionale Interessen im Interesse eines gemeinsamen Miteinanders im föderalen Staat nicht dazu führen dürfen, dass die Menschen an einer Stelle die Folgen der wirtschaftlichen Tätigkeit an anderer Stelle tragen müssen. Dies schon gar nicht, wenn die Folgen gesundheitliche Beeinträchtigungen sind.“

„Umgebungslärm (d. h. Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm) gehört zu den größten Umweltrisiken für die Gesundheit. Jedes Jahr gehen schätzungsweise 1 Million gesunde Lebensjahre durch gesundheitliche Auswirkungen wie Belästigung, Schlafstörungen und ischämische Herzkrankheiten verloren. (s. hierzu ISSN 1977-8449 Environmental noise in Europe — 2020, UBA)“.

Informationsstand am Theater zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm und Ultrafeinstaub und die Klimawirkungen des Luftverkehrs am 9. März ab 10 Uhr 

Am 9. März 2024 findet ab 10 Uhr vor dem Mainzer Theater eine Informationsveranstaltung rund um die Themen Fluglärm, Ultrafeinstaub und die Klimawirkungen des Luftverkehrs statt. Fluglärmgegner aus verschiedenen BIs und dem Verein stellen sich den Fragen der Bürger und informieren diese.

Nachdem der Luftverkehr während der Pandemie zum Stillstand gekommen ist, hat er inzwischen an vielen Flughäfen wieder das Niveau von 2019 erreicht. Auch Fraport strebt für den Frankfurter Flughafen wieder eine massive Steigerung der Flugbewegungen an. Um dies zu erreichen, wurden zum wiederholten Male finanzielle Förderprogramme aufgelegt. Dabei rufen wir in Erinnerung, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Frankfurter Flughafen mehr als 700.000 Flugbewegungen zulässt. Das Jahr 2023 schloss mit ca. 430.000 Flugbewegungen ab. Es gibt also viel „Potential“ für eine weitere Zunahme von Fluglärm und Ultrafeinstaub.

Zu einer weiteren Steigerung des Luftverkehrs könnte auch das Terminal 3 beitragen, das in 2026 eröffnet werden soll.

Nach Berechnungen der EU gehen allein durch „Umgebungslärm (d. h. Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm) jedes Jahr schätzungsweise 1 Million gesunde Lebensjahre durch gesundheitliche Auswirkungen wie Belästigung, Schlafstörungen und ischämische Herzkrankheiten verloren.

Diese Zahlen liegen in ihrer Dimension im Zeitraum der letzten 4 Jahre statistisch höher als die Todesraten durch Corona!

Inzwischen hat der weltweite Luftverkehr einen Anteil am Klimawandel von mindestens ca. 6% erreicht – mit steigender Tendenz. Wirksame Lösungen für klimaneutrales Fliegen sind nicht in Sicht. Noch immer wird der internationale Luftverkehr durch die Befreiung von der Kerosin- und der Mehrwertsteuer subventioniert, allein in Deutschland mit mehr als 12 Mrd. EUR im Jahr.

Weltweit könnten zusätzliche Steuereinnahmen von mehreren hundert Milliarden Euro für die Transformation generiert werden, wenn das klimaschädlichste Verkehrsmittel ordnungsgemäß besteuert würde.  

Unterstützt wird die Aktion von Vertretern der Mainzer Fluglärminitiativen Lerchenberg, Weisenau und Laubenheim, dem VCD, unseren Feinstaubexperten und Mitgliedern unseres Vorstands.

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