Die Stadt Mainz beginnt in der kommenden Woche (KW 3) mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025. Dies erfolgt im Rahmen der Grundsteuerreform, die eine Anpassung der Bewertungsgrundlagen für Grundstücke und Gebäude zum Ziel hat.
Die neuen Grundsteuermessbeträge wurden vom Finanzamt Mainz an die Stadt Mainz in Form von Datensätzen übermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt zunächst eine maschinelle Verarbeitung und Zuordnung der Daten. Der Versand der Bescheide startet am 13. Januar 2025. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Grundstückseigentümer zunächst keinen Bescheid erhalten. Dies betrifft Fälle, bei denen die übermittelten Datensätze technische Fehler aufweisen. Diese Datensätze werden im Laufe des ersten Quartals 2025 manuell geprüft und bearbeitet. Die entsprechenden Bescheide werden anschließend sukzessive verschickt.
Die Stadt bittet alle Betroffenen in diesen Fällen um Geduld und darum, von Rückfragen bis zum Abschluss der Bearbeitung abzusehen. Sollte Ihnen bis zum 20. Juni kein neuer Grundbesitzabgabenbescheid für 2025 zugegangen sein, wird gebeten, schriftlich Kontakt mit der Steuerverwaltung aufzunehmen. Dies kann entweder per Post oder per E-Mail an die unten angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Grundlagenbescheide gemäß § 171 Abs. 10 Abgabenordnung (AO), insbesondere die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts Mainz, rechtlich bindend sind. Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide, die sich auf die sachliche (z. B. Höhe des Steuermessbetrags) oder persönliche (z. B. Eigentumsverhältnisse) Steuerpflicht beziehen, können von der Stadt Mainz nicht berücksichtigt werden. Solche Einsprüche müssen gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamts Mainz eingelegt werden (§ 351 Abs. 2 AO).
Angesichts des voraussichtlich hohen Telefonaufkommens bittet die Steuerverwaltung darum, Rückfragen bevorzugt per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Kontakt:
Stadtverwaltung Mainz
Steuerverwaltung – Grundsteuer
Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail: grundsteuer@stadt.mainz.de
Web: www.mainz.de/vv/produkte/finanzverwaltung/grundsteuer
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Fragen zur Höhe des Grundsteuermessbetrags
Der Grundsteuermessbetrag wurde im Rahmen der Neubewertung vom Finanzamt Mainz festgesetzt und in einem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Mainz hat diese Messbeträge lediglich übernommen und hat keine Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Fragen zur Höhe des Messbetrags richten Sie daher bitte direkt an das Finanzamt Mainz.
Eigentumswechsel oder falsche Zustellungen
Sollten Sie einen Bescheid für eine Immobilie erhalten haben, die Sie bereits verkauft, verschenkt oder nie besessen haben, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (postalisch oder per E-Mail an grundsteuer@stadt.mainz.de). Geben Sie dabei den betroffenen Vertragsgegenstand an, damit wir den Sachverhalt prüfen können. Teilen Sie uns bitte auch Änderungen wie einen Umzug oder eine Namensänderung mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Zugang eines Bescheids zunächst zur Zahlung der nächsten Fälligkeit (15. Februar 2025) verpflichtet sind. Sollte der Eigentumswechsel rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen, werden bereits geleistete Zahlungen für 2025 erstattet.
Noch kein Grundbesitzabgabenbescheid erhalten?
Aufgrund der komplexen technischen Umsetzung der Grundsteuerreform enthalten einige Datensätze Fehler. Daher ist es möglich, dass Ihr Bescheid noch nicht erstellt wurde. Wir bitten in diesen Fällen um Geduld und darum, vorerst von Nachfragen abzusehen. Sollten Sie bis Mitte 2025 keinen Bescheid erhalten haben, können Sie uns eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrem Fall geben.
Fehler bei Grundsteuer A und Landwirtschaftskammerbeiträgen
Es ist bekannt, dass es bei Fällen der Grundsteuer A mit Landwirtschaftskammerbeiträgen zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Der Messbetrag für den Landwirtschaftskammerbeitrag wurde nicht korrekt an die neuen Grundsteuermessbeträge angepasst. Die Stadt Mainz arbeitet mit Hochdruck an der Behebung dieses Fehlers.
Widersprüche gegen den Grundbesitzabgabenbescheid
Falls Sie mit der Höhe des Grundsteuermessbetrags nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte: Änderungen am Grundsteuermessbescheid können ausschließlich durch Anfechtung dieses Bescheids beim Finanzamt erfolgen. Ein Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid wird in solchen Fällen als unbegründet zurückgewiesen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu Einsprüchen direkt an das Finanzamt Mainz.
FDP: Grundsteuerbescheide machen hohe Belastung für Mainzer deutlich
„Die Belastungskoalition aus Grünen, CDU und SPD haben das Wohnen teurer gemacht. Das von der Koalition und dem Stadtvorstand gebrochene Versprechen, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, kommt die Mainzer teuer zu stehen“, kritisieren Susanne Glahn, Fraktionsvorsitzende der FDP im Mainzer Stadtrat und der finanzpolitische Sprecher der FDP, David Dietz.
Glahn und Dietz erinnern daran, dass im Zuge der Haushaltsberatungen klar geworden war, dass nur eine Herabsetzung des Hebesatzes zur Erfassung der Grundsteuer B zu keinen zusätzlichen Belastungen geführt hätte. „Daher hatten wir in unserem Begleitantrag eine Festsetzung des Satzes auf 403 Basispunkte gefordert, um das Wohnen in Mainz nicht weiter zu verteuern. Die Koalition im Mainzer Stadtrat ist bewusst darüber hinweggegangen und belastet damit auch Investitionen in den Wohnungsbau in der Landeshauptstadt“, merken Glahn und Dietz an. Die wortreichen Erklärungen im Koalitionsvertrag, wie Wohnen in Mainz „attraktiver und bezahlbarer“ gemacht werden soll, klingen daher wie blanker Hohn in den Ohren derjenigen, die ihre neuen Steuerbescheide erhalten haben!“
Auch für Mieter werde es bald teurer. Es brauche keine prophetischen Gaben, um zu erkennen, dass Eigentümer die zusätzlichen Belastungen weitergäben. „Die neue Belastungskoalition und der zunehmend überfordert wirkende Stadtvorstand werden so selbst zur Hypothek für Mainz“, betonen Glahn und Dietz.
Die Mainzer FDP bleibt bei ihrer Forderung, den Hebesatz auf 403% zu senken, um das bisherige Steuermittelvolumen zu erreichen. „Grundsätzlich müssen wir endlich darüber diskutieren, wie es gelingen kann, mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum zu setzen. Ineffektive und kontraproduktive Instrumente wie die völlig fehlgeleitete Mietpreisbremse und Steuererhöhungen sind Gift in der aktuellen Lage“, so Glahn und Dietz abschließend.