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Stadt plant „Milieuschutzsatzung“ für Teile der Neu- und Altstadt

In vielen deutschen Großstädten wird bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp. Besonders in begehrten Vierteln treiben Modernisierungen, Neubauten und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen die Preise in die Höhe – oft mit der Folge, dass angestammte Bewohner verdrängt werden. Um dem entgegenzuwirken, setzen immer mehr Kommunen auf sogenannte Milieuschutzsatzungen. Auch Mainz ist nun dabei.

Diese auf § 172 des Baugesetzbuchs (BauGB) basierenden Regelungen sollen die soziale Zusammensetzung eines Viertels bewahren und Gentrifizierung bremsen. Eine solche Satzung verpflichtet Eigentümer dazu, bestimmte bauliche Veränderungen – insbesondere Luxussanierungen – von der Stadt genehmigen zu lassen. Auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum wird erschwert oder ganz untersagt, um Spekulation und steigende Immobilienpreise zu dämpfen.

In Städten wie Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt gibt es bereits zahlreiche Gebiete mit Milieuschutz. Dort wird darauf geachtet, dass Modernisierungen nicht dazu führen, dass Mieten stark steigen oder Bestandsmieter verdrängt werden. Einige Kommunen nutzen zudem ihr Vorkaufsrecht, um Wohnungen selbst zu erwerben und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Auch die Stadt Mainz plant, mit einer Milieuschutzsatzung gegen steigende Mieten und Verdrängung vorzugehen. Im Februar 2021 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, gutachterlich zu prüfen, ob in der  Innenstadt, insbesondere in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt, die Voraussetzungen für eine solche Satzung gegeben sind. Ziel ist es, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die durch Luxussanierungen oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verursacht werden könnten.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden von Juni 2023 bis Mai 2024 vorbereitende Untersuchungen in ausgewählten Bereichen der Neustadt, Altstadt und Oberstadt durchgeführt. Dabei identifizierte man zwei Verdachtsgebiete: „Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt-Nord“ sowie „Mainz-Altstadt-Süd“. Für diese Bereiche empfahl man vertiefende Untersuchungen, um die Notwendigkeit und Machbarkeit einer Milieuschutzsatzung genauer zu prüfen.

Aktuell führt die Stadt Mainz diese vertiefenden Untersuchungen durch. Vom 20. Januar bis zum 16. Februar wurden 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte in den betroffenen Gebieten anonym zu ihren Wohnverhältnissen befragt. Ziel dieser Befragung ist es, detaillierte Informationen zur Wohn- und Lebenssituation der Bewohner zu erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Am 11. Februar fand zudem eine Bürgerinformationsveranstaltung im Wolfgang-Capito-Haus statt, bei der die Stadt über den aktuellen Stand informierte und Fragen der Bürger beantwortete.

Die Einführung einer Milieuschutzsatzung in Mainz könnte dazu beitragen, die soziale Vielfalt und den Charakter der betroffenen Stadtteile zu bewahren. Durch die Regulierung von Modernisierungen und Umwandlungen soll verhindert werden, dass finanzstarke Investoren die Mietpreise in die Höhe treiben und langjährige Bewohner verdrängen. Ob und wann eine solche Satzung in Kraft tritt, hängt von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ab, die voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 vorliegen werden.

Kritiker argumentieren, dass Milieuschutz allein die Wohnungskrise nicht lösen kann, sondern nur Symptome bekämpft. Ohne zusätzlichen Neubau und eine stärkere Regulierung von Spekulation würden die Maßnahmen langfristig nicht ausreichen. Dennoch bleibt die Milieuschutzsatzung für viele Städte ein wichtiges Instrument, um gewachsene Nachbarschaften zu erhalten und sozial verträgliche Stadtentwicklung zu sichern.

ÖDP fordert entschlossenes Handeln der Stadtverwaltung
Die ÖDP-Stadtratsfraktion begrüßt die Schritte der Verwaltung zur Einführung einer Milieuschutzsatzung in Mainz. „Wir setzen uns bereits seit Jahren für den Erhalt der sozialen Vielfalt in unseren Stadtteilen ein und haben bereits mehrfach Anträge zur Einführung solcher Satzungen gestellt, dieses Vorhaben der Stadt ist also zu begrüßen“ kommentiert Fraktionsvorsitzender, Dr. Claudius Moseler, „allerdings kritisieren wir die bisherige Zögerlichkeit der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit. Die aktuelle Prüfung darf nicht erneut in einer bloßen Absichtserklärung enden.“
Es ist unerlässlich, dass die Stadt aktiv wird, um die soziale Struktur unserer Quartiere zu bewahren und bezahlbaren Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die ÖDP begrüßt daher die Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile zu prüfen.
Die ÖDP-Stadtratsfraktion wird weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt der sozialen Vielfalt in Mainz eintreten und die Entwicklungen kritisch begleiten.

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