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Rheinland-Pfalz öffnet weiter zweistufig: ab 18. Juni & 2. Juli

In Rheinland-Pfalz liegt die landesweite 7-Tage-Inzidenz mittlerweile stabil unter 30; in Mainz knapp unter 40 aktuell. Daher hat der Ministerrat zwei neuen Lockerungs-Stufen beschlossen:

Mehr Sport, Kultur und Freizeit ab dem 18. Juni & Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich ab dem 2. Juli

„Für den September wollen wir versuchen, bundesweit einheitliche Kriterien für große Veranstaltungen zu vereinbaren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mehr Sport, Kultur und Freizeit ab dem 18. Juni

  • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
  • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
  • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
  • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
  • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
  • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
  • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.

 

Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich – Öffnungsschritte ab dem 2. Juli

  • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
  • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
  • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
  • Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.

 

Familiensommer 2021 für Familien, Kinder und Jugendliche

Das Programm des Jugend- und Familienministeriums besteht aus drei Bausteinen. Zum einen bieten die rund 100 anerkannten Familieninstitutionen in Rheinland-Pfalz Angebote für Familien in den Ferienzeiten. Dafür können die Institutionen einen Förderantrag für die Sommerferien in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen. Insgesamt wurden für die diesjährigen Oster-, Pfingst- und Sommerferien 350.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit können beispielsweise Tagesausflüge für Familien organisiert werden oder Angebote in den Bereichen Erlebnis, Natur, Theater oder auch Handwerk gemacht werden.

Der zweite Baustein betrifft die Jugendfreizeiten. Hier fördert das Jugend- und Familienministerium – in normalen Jahren –  jährlich rund 3.400 soziale Bildungsmaßnahmen mit etwa 100.000 teilnehmenden jungen Menschen. Viele der Jugendfreizeiten waren 2020 unter den Bedingungen der Pandemie nicht möglich.  Obwohl das Jugend- und Familienministerium bereits im vergangenen Jahr mit Landesmitteln die Förderung deutlich verbessert hat, gab es einen drastischen Einbruch der Angebote: Die Zahl der Maßnahmen hat sich mehr als halbiert (1.570) und wir haben nur noch weniger als ein Drittel der jungen Menschen (rund 30.000) erreicht. „Unser Ziel muss sein, trotz der geltenden Einschränkungen der Pandemie, wieder mehr Jugendfreizeiten anbieten zu können. Auf der vom Jugend- und Familienministerium geförderten Ferienbörse, wwww.ferienboerse-rlp.de finden Eltern und Jugendliche Angebote für Ferienfreizeiten.

Der dritte Baustein ist der Landeszuschuss für Familien in Jugendherbergen oder Familienferienstätten. Familien mit geringem Einkommen können Ferien in familienfreundlichen Jugendherbergen, in Familienferienstätten und familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen machen. Hierfür stehen 2021 bis zu 600.000 Euro zur Verfügung.