Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen sind ab dem 24. Juni Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 anwesenden Personen zulässig. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 150 Personen zulässig. Geregelt wird auch, dass bei privaten Veranstaltungen, wie Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, mit einem zuvor eindeutig festgelegten Personenkreis und einer maximalen Teilnehmerzahl von 75 Personen, erleichterte Schutzmaßnahmen gelten.