Direkt zum Inhalt wechseln
|

Nothilfefond für Mainzer Stromkunden eingerichtet

Mainz und das Diakonische Werk Rheinhessen arbeiten bei der Umsetzung des Nothilfefonds zusammen, den die Stadt eingerichtet hat. Mit Geldern aus dem Nothilfefonds (ca. 1 Mio. Euro) wird niedrigschwellig Mainzern geholfen, die ihre Rechnungen für Strom nicht bezahlen können und deswegen von einer Stromsperre betroffen sind. Auf diese Weise sollen die Folgen steigender Energiepreise für Betroffene gemildert werden, in Ergänzung zu den bisherigen Entlastungsmaßnahmen von Bund und Ländern wie etwa der Gas- und Strompreisbremse.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: „Wir konnten das Diakonische Werk Rheinhessen als Partner für die Umsetzung des Nothilfefonds gewinnen, worüber ich mich sehr freue. Das Diakonische Werk Rheinhessen übernimmt in unserem Auftrag die Verwaltung und Auszahlung der Gelder aus dem Fonds. Das Verfahren, das wir dazu entwickeln haben, ist möglichst einfach gestaltet worden. So möchten wir betroffenen Mainzerinnen und Mainzern unkompliziert helfen.“

Unterstützt werden Einwohner der Stadt Mainz, in deren Unterkunft der Strom gesperrt wurde, weil die Rechnungen nicht mehr bezahlt wurden. Antragsteller müssen die Stromsperre nachweisen, indem sie das entsprechende Schreiben des Stromversorgers vorlegen. Zudem müssen sie versichern, dass sie aufgrund ihrer Einkommens- bzw. Vermögenssituation nicht in der Lage sind, den Zahlungsrückstand auszugleichen. Dazu müssen Kontoauszüge der letzten vier Wochen vorgelegt werden. Die Anträge können bei den einschlägigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände gestellt werden. Das Diakonische Werk Rheinhessen prüft und überweist im Falle einer Übernahme der Kosten den Betrag direkt an das Versorgungsunternehmen, damit die Stromsperre aufgehoben werden kann.

Klaus Engelberty, Leiter Diakonisches Werk Rheinhessen: „Durch die Inflation und die stark gestiegenen Preise, vor allem bei den Energiekosten, aber auch bei Lebensmitteln, benötigen immer mehr Menschen Beratung und finanzielle Entlastung. Wir gehen davon aus, dass auch Bürgerinnen und Bürger Unterstützung benötigen, die bisher ohne Hilfe zurechtgekommen sind. Im Falle einer Stromsperre müssen wir schnell und unbürokratisch helfen. Daher freuen wir uns, dass wir die Stadt bei der Umsetzung des Nothilfefonds unterstützen können und das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird.“

Kommt es zum Äußersten und die Stromsperre tritt in Kraft, gilt es für die Betroffenen zunächst eine der 13 Sozial-Beratungsstellen in der Stadt aufzusuchen. Dort kann der Antrag auf Unterstützung aus den Mitteln des Nothilfefonds gestellt werden. Vorzuweisen ist unter anderem der Nachweis über das Inkrafttreten der Stromsperre durch den Versorger. Der Antrag wird im Anschluss an das Diakonische Werk weitergeleitet, das noch einmal eine niedrigschwellige Prüfung vornimmt und dann direkt den Rückstand an den Energieversorger zahlt. Sozialdezernent Lensch und Klaus Engelberty verdeutlichten dabei, dass in den Folgemonaten nochmals eine genaue Prüfung der Anträge erfolge, um missbräuchliche Vorgehensweisen auszuschließen.

Eine vorherige Zahlung, um die drohende Stromsperre zu verhindern, sei nicht möglich, so Engelberty, der jedoch versicherte, dass durch eine zügige Überweisung an den Stromversorger möglichst schnell wieder der Normalzustand hergestellt werden könne. Das Fonds-Volumen von einer Millionen Euro hat der Stadtrat bereits beschlossen: „Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir mit dem Betrag gut auskommen“, erklärte Lensch, der auch noch einmal die Einmaligkeit des Nothilfefonds für Mainz hervorhob: „In keiner anderen Stadt wurde ein vergleichbar großes Hilfspaket für Energiekunden auf den Weg gebracht.“ Der Nothilfefonds läuft vorerst bis zum 31. Dezember – wie es danach weitergeht, hänge von der Inanspruchnahme des Fonds und der weiteren Preisentwicklung des Marktes ab.

Hier die Stellen, die je nach Stadtteil als erster Anlauf dienen: