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Neue Corona-Regeln ab Samstag in RLP: 2G + Test für alle, je nachdem wo …

Achtung jetzt wird es kompliziert: Ab Samstag, 4. Dezember, wird in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die „2G“-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

Kontakte im öffentlichen Raum werden für nicht-geimpfte Menschen beschränkt
Der Aufenthalt wird nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands zulässig sein, wobei Minderjährige bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.

Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt.

Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige teilnehmen. Für sie gilt die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten.

Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen.

In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.

5 responses to “Neue Corona-Regeln ab Samstag in RLP: 2G + Test für alle, je nachdem wo …

      1. Durch jegliche 2G Regelung werden Ungeimpfte für das Versagen der Politik bestraft nicht schon im August, als sich abzeichnete, daß etwa 50 Prozent der Infektionen in Clubs und Diskotheken stattgefunden haben, diese sofort zu schließen. Wie wir immer wieder sehen ist Impfen, siehe Israel, leider nicht die Lösung. Testen, testen, testen ist das beste Mittel eine Infektion zu erkennen und damit weitere Ansteckungen zu verhindern. Somit wäre meines Erachtens Testen egal ob genesen, geimpft oder geboostert der Weg mit dem Virus zu leben. Hört auf mit Schuldzuweisungen, fangt an wieder zu leben!

  1. 2g+ halte ich für eine Unverschämtheit den vollständig Geimpften gegenüber.
    Man darf sich da über allmählich zunehmende Staatsverdrossenheit nicht wundern.

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