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„Mietzuschuss“ – Wer kann eigentlich eine geförderte Wohnung beantragen?

In den nächsten Tagen werden zahlreiche Mieter der Wohnbau Mainz angeschrieben und informiert, ob sie Förderberechtigt sind. Aber prinzipiell kann das jeder Bürger selbst prüfen und ggfls. einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS) beim Bürgeramt beantragen. Das Einkommen muss „nur“ unter 37.000 bis 80.000 Euro liegen, je nachdem für wie viele Erwachsene und Kinder.

„So wollen wir unserem Auftrag, für attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Mainz zu sorgen, weiter gerecht werden!“, sagt Geschäftsführer Franz Ringhoffer von der Wohnbau, die in Mainz den größten Bestand an geförderten Wohnungen hält.
Die Wohnbau hat es sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums auf 5.000 Wohnungen zu bringen und zu halten.

Voraussetzung ist ein aktueller Wohnberechtigungsschein (WBS), den Mieter bei der Stadt Mainz beantragen müssen. Bei der Vergabe ist das Haushaltseinkommen entscheidend. Bei einem Drei-Personenhaus-halt (z.B. zwei Erwachsenen mit Kind) darf dieses nicht höher als 67.800 Euro sein. Mit dem WBS im Original kann man sich dann an die Wohnbau Mainz GmbH wenden. Hier wird auch die Größe der Wohnung betrachtet. Für zwei Erwachsene und ein Kind gelten maximal 88 qm als angemessen für eine förderfähige Wohnung.

1 Person bis zu 37.000 Euro
2 Personen (2 Erwachsene) 53.000 Euro
3 Personen (2 Erwachsene, 1 Kind) 67.800 Euro
4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder) 82.600 Euro

Der Haken allerdings bei einigen Neubauten: Bei der regulären Förderung bekommt man von der Wohnbau einen Staffelmietvertrag und die Miete wird wiederum von den einst geförderten um die 8 Euro pro qm Jahr für Jahr erhöht, bis sie eines Tages auch dem normalen Mietspiegel nahe kommt.
Dennoch eine gute Chance für den Anfang oder jetzt für Mieter, die in bereits bestehenden Bestandswohnungen (seit mind. zehn Jahren vermietet) wohnen: Hier greift die Förderung über das sog. „Belegungsrecht“. Wenn die bereits bestehende Wohnung über dieses „Belegungsrecht“ förderfähig ist, kann man auch einen Förderantrag stellen. Nach der Förderzusage (der ISB) zahlt der Mieter zehn Jahre lang maximal eine Miete, die 15 Prozent unter dem Mietspiegel liegt. Diese Verbesserung wird in dem Mietvertrag zwischen beiden Seiten verbindlich vereinbart. Sollte die Wohnung nicht förderfähig sein, kann man sich auf eine geförderte Wohnung bewerben. Neubauten sind nicht über das Belegungsrecht förderfähig, sondern über andere Programme.

Bei Fragen helfen Ihnen folgende Mitarbeiter der Stadt Mainz:
Anfangsbuchstabe Ihres Namens
Ansprechpartner / Telefonnummer
A – G, P, Q, T, U, W – Z
Frau Frank-Boden 12 – 2474
H – O, R, S, V
Herr Hupf 12 – 3143