Union und SPD haben sich auf die Umsetzung der Mietpreisbremse verständigt. Der auch vom Deutschen Städtetag unterstützte Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Die Festlegung der Gegenden mit Mietpreisbremse obliegt dabei den Bundesländern.
„Die Einigung ist heute auch in unserer Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetages begrüßt worden“, berichtete unser OB und Präsidiumsmitglied Michael Ebling aus Berlin. „Die vielen Menschen, die in der wachsenden Stadt Mainz auf der Suche nach preiswerterem Wohnraum sind, können sich damit bald auf eine Deckelung der Mietpreise freuen, denn auf Beschluss der Landesregierung zählt auch die attraktive Universitätsstadt Mainz zu den für die Mietpreisbremse vorgesehenen Kommunen“.
Die Mieter in Städten mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt bekommen damit mehr Schutz vor überzogenen, wirtschaftlich nicht begründbaren Mietsteigerungen bei Wiedervermietungen. Die jetzt erzielte Einigung bei der Mietpreisbremse sieht vor, dass Neubauten und zunächst auch grundsanierte Wohnungen ausgenommen werden, damit der Bau neuer Wohnungen oder die energetische Sanierung nicht behindert werden. Am Grundsatz, dass künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt – und damit meist die Vermieter statt bisher die Mieter – soll nicht gerüttelt werden. Michael Ebling: „Wir arbeiten weiter an dem Ziel, für die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger wie auch für die neu nach Mainz kommenden Menschen ein adäquates und vor allem bezahlbares Wohnangebot vorzuhalten. Die Mietpreisbremse ist hierbei ein nicht zu unterschätzender Baustein“.