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Diesel-Verbot in Mainz? – Verhandlung & Urteil morgen am Mittwoch, 24. Oktober

Saubere Luft und Gesundheit oder Verlagerung des Verkehrs? Am morgigen Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Mainz die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Nach der positiven Entscheidung des VG Wiesbaden zu Frankfurt hält die DUH auch in Mainz zusätzliche Maßnahmen wie verpflichtende Hardware-Nachrüstungen und Diesel-Fahrverbote für nötig, damit 2019 der Stickstoffdioxid-Grenzwert eingehalten wird.
Die Stadt(verwaltung), IHK, HWK & Co. stemmen sich mit allen Mitteln dagegen. Man beabsichtigt nicht, größere Gebiete zu sperren“, hielt Interims-Verkehrsdezernent Günter Beck gegenüber der Allgemeinen Zeitung fest und verwies unter anderem auf die umfangreiche Umrüstung der Busflotte, das Straßenbahnnetz sowie den Radverkehr. Beck bemängelte, die Automobilindustrie nehme derzeit „keine Vorreiterrolle“ ein und solle „einen Zahn zulegen“. Auch OB Ebling zeigte sich enttäuscht von den Ergebnissen des Diesel-Gipfels und bezeichnete die jüngsten Beschlüsse der großen Koalition als „nicht ausreichend“. Es sei „wieder einmal kein Beitrag“ geleistet worden, „die Probleme vor Ort zu lösen“. Eine Aufweichung der Grenzwerte lehnte Beck ab. Das würde der Glaubwürdigkeit schaden und negative Folgen für die Umweltpolitik mit sich bringen.

Trotzdem: Die Luft in Mainz, aber auch in weiteren Städten der Rhein-Main-Region, ist so hoch mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) belastet, dass jährlich zehntausende Bürger erkranken und viele hundert vorzeitig sterben. Daher klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Limburg, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt und Mainz für die „Saubere Luft“ und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts. Notwendig dafür ist die Fortschreibung der Luftreinhaltpläne unter Einbezug von Diesel-Fahrverboten als schnellstmöglich wirksame Maßnahme.

Die DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ). Die offizielle Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017 mit 48 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten NO2-Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ an, ebenso zahlreiche weitere amtliche Messungen an der Binger Straße mit 59 µg/m³, der Rheinallee mit 58 µg/m³ und dem Neubrunnenplatz mit 53 µg/m³.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch aber auch die Gegenseite werden bereits gegen Mittag ihre Statements zum Urteil abgeben. Resch möchte sich insbesondere auch zu der Absicht äußern, dass die bestehenden Förderprogramme für die Elektromobilität zugunsten der (betrügerischen) Dieselkonzerne geplündert und hieraus die Hardware-Nachrüstungen finanziert werden sollen sowie dem jüngsten Vorschlag von Kanzlerin Merkel, die Grenzwerte für NO2 hochzusetzen, um Fahrverbote zu vermeiden.