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Causa „Zaubersalon“ führt zu längeren Öffnungszeiten für Mainzer „Tagescafés“

Oliver de Luca bietet Zaubershows im Zaubercafé

Auch das Problem mit dem Zaubersalon in der Altstadt wurde heute im Stadtrat gelöst: Schwierigkeiten machten die gesetzlich vorgegeben Öffnungszeiten bis 20 Uhr, obgleich in Nachbarschaft vieles bis 22 Uhr geöffnet sein darf. Der Stadtrat votierte heute abend für eine Änderung der Definition „Tagescafé“ mit einer Schließzeit von 20 auf 22 Uhr. Auch andere Einrichtungen könnten davon profitieren.

Der Antrag im Wortlaut:

Begründung
Im ehemaligen Café dell’Arte in der Altstadt hat kürzlich der „Zaubersalon“ eröffnet. Neben einem gastronomischen Angebot sollen hier auch Kunst, Literatur und Magie ihren Platz finden, schreiben die Betreiber auf ihrer Homepage. Für eine adäquate inhaltliche Umsetzung ihres Vorhabens streben die Betreiber auch regelmäßige Abendveranstaltungen an, die über 20 Uhr hinausgehen und somit gegen den aktuellen Bebauungsplan verstoßen. Ein entsprechender Antrag der Betreiber auf Verlängerung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr wurde von der Verwaltung abgelehnt.
Deshalb wäre es wichtig und sinnvoll, dem „Zaubersalon“ Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu ermöglichen. Diesbezüglich wäre idealerweise auch bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der Änderung, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auszustellen, um dem Betrieb des „Zaubersalons“ nicht zu schaden.
Eine großangelegte und umfassende Änderung der sinnvollen Regeln des Bebauungsplans bzw. des Baurechts grundsätzlich, u. a. durch ein städtebauliches Konzept, ist nicht nötig.

Der Stadtrat möge beschließen
1. Der Bebauungsplan A231 ist wie folgt zu ändern: Ersetze „Wesentliches Kennzeichen solcher Betriebe mit der genannten Bestimmung ist die Beschränkung der Öffnungszeit auf tagsüber bis spätestens 20 Uhr.“ durch „Wesentliches Kennzeichen solcher Betriebe mit der genannten Bestimmung ist die Beschränkung der Öffnungszeit auf tagsüber bis spätestens 22 Uhr.“

2. Sollte es aus Fällen der Gleichbehandlung erforderlich sein, wird die Verwaltung aufgefordert, auch die entsprechende Regelung in benachbarten Bebauungsplänen bzw. im gesamten Bereich der südlichen Altstadt entsprechend anzupassen und im gesamten Bereich die Definition für ein Tagescafé entsprechend zu ändern. Sofern Änderungen notwendig sind, sollen diese dem Bauausschuss und dem Ortsbeirat Altstadt vorgelegt werden.

3. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwiefern den im Gebiet A231 ansässigen Einrichtungen bis zur Inkraftsetzung der unter 1. genannten Änderung eine entsprechende Ausnahmeregelung für kulturelle Veranstaltungen mit geschlossener Gesellschaft bis 22 Uhr erteilt werden kann.

Was ist eigentlich ein „Tagescafé“?

Mit diesem Begriff verbindet man Kaffee, Kuchen, vielleicht noch Getränke und eine Öffnungszeit, die nicht bis nachts dauert. Für manche ein sensibles Thema. Der Begriff ist etwas schwammig. Ein kleiner Rechtstrick, der regelmäßig viele Verwaltungen vor Probleme stellt, die die Begrifflichkeiten zu klären.

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