Mit dem Tenor „Eine große Chance für die Altstadt“ schlägt der Ortsbeirat Altstadt eine Reihe von Nutzungen vor, die aus seiner Sicht in den bald leerstehenden Hochschulgebäuden an der Rheinstraße / Holzstraße untergebracht werden könnten.
Das prominente Gebäude der Hochschule Mainz wird dort nämlich in etwa 3 Jahren frei, da der „Rest“ der Hochschule dann in das Hauptgebäude an der Koblenzer Straße umziehen wird. Das städtische Amt für Wirtschaft und Liegenschaften teilte bereits mit, dass die Stadt ein Kaufangebot ausarbeitet und dem Land gegenüber Interesse am Erwerb der Grundstücke signalisiert hat.
Die planungsrechtliche Situation für die beiden durch die Rheinstraße getrennten Standorte stellt sich wie folgt dar:
• Für den Standort Rheinstraße 19 (sogenannter Alubomber) besteht Baurecht nach § 30 BauGB über den seit 2008 rechtskräftigen Bebauungsplan „Stadtmauer Rheinstraße (A 261)“. Der Bebauungsplan „A 261“ setzt hier ein Mischgebiet fest.
• Für den Standort schräg gegenüber im Lauterenviertel, Holzstraße 36 besteht Baurecht nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet.
Schulische Einrichtungen und ein Kindergarten / Kinderhort sind an beiden Standorten heute schon zulässig. Ebenso an beiden Standorten zulässig sind die vom Ortsbeirat Mainz-Altstadt vorgeschlagenen Nutzungen Mehrzweckhalle, Begegnungsstätte (Seniorentreff), Wohnraum für Familien, seniorengerechtes Wohnen und barrierefreies Wohnen. Ein Bebauungsplanverfahren ist
somit nicht erforderlich.
Die Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) hat am 21.11.2019 an einer Begehung des Hochschulgebäudes teilgenommen. Dabei wurde über eine mögliche Nutzung des Hauptgebäudes als Schule und / oder Kita beraten. Beide Nutzungen seien räumlich möglich, wobei aus baulicher Sicht eine Nutzung für Schulzwecke aufgrund der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten (Nutzung als Hochschule) auf der Hand liege. Weitergehende Aussagen zu möglichen Nutzungen aus baulicher Sicht bzw. der Einstieg in erste Untersuchungen / Prüfungen können allerdings erst gemacht werden, wenn klar ist, welche Nutzungspräferenzen bestehen. In einem weiteren Schritt müsste dann die vorhandene Bausubstanz auf Sanierungsbedarf, Umnutzungsfähigkeit etc. geprüft werden. Dies liege im Zuständigkeitsbereich der GWM.
Der Ortsbeirat Altstadt denkt weiterhin über eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung diesbzgl. nach.