von Monika Nellessen (Artikel aus der Mainzer Allgemeinen Zeitung)
Die Universitätsmedizin limitiert die Behandlung von Kassenpatienten in ihren Ambulanzen. Dies bestätigte der Vorstandsvorsitzende Prof. Norbert Pfeiffer auf Anfrage. „Ausgenommen sind Notfälle“, betonte der Klinikvorstand. Konkret führte die Regelung nach Informationen dieser Zeitung dazu, dass lange vereinbarte Termine zum Beispiel in der Kinderkardiologie, aber auch in anderen Ambulanzen, kurzfristig abgesagt wurden. „Man hat mir gesagt, die Klinik müsse sparen“, berichtet ein betroffener Vater über einen Anruf der Kinderklinik. (Foto: A. Coerper)
Nach Pfeiffers Angaben hat die Unimedizin ihre rund 25 Polikliniken, die teils mehr als zehn Spezialambulanzen haben, bereits im März aufgefordert, bis Jahresende nur noch eine festgelegte Höchstzahl von Patienten in Sprechstunden zu behandeln. Grund sei, dass der zuletzt 2006 aktualisierte Hochschulambulanz-Vertrag zwischen Kassen, Kassenärztlicher Vereinigung und Unimedizin pro Jahr eine Maximum von 83.000 Fällen vorsieht. Schon für diese Fälle decke die vereinbarte Pauschale von je knapp 94 Euro häufig nicht die Kosten ab. Alle weiteren Behandlungen würden gar nicht mehr von den Kassen finanziert.
120.000 Fälle pro Jahr
Da es in den letzten Jahren aber bis zu 120.000 Fälle pro Jahr in den Ambulanzen gab, sei es aus Kostengründen notwendig gewesen, die Zahl zu begrenzen. Pfeiffer: „Wir haben bei der konkreten Aufteilung größte Sorgfalt walten lassen.“ Entscheidender Faktor sei die medizinische Notwendigkeit der Behandlung in einer Hochschulambulanz gewesen, also die Frage, ob die gleiche Untersuchung nicht ein niedergelassener Arzt durchführen könne: Die ambulante Krankenversorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten obliege den niedergelassenen Ärzten und der Bereitschaftsdienstzentrale Mainz. Daneben hätten die Bedeutung ambulanter Fälle für Forschung und Lehre, die wirtschaftliche Situation der einzelnen Klinik und der bisherige Zustrom von Patienten in einer Ambulanz eine Rolle gespielt.
Letzterer sei beispielsweise für Dermatologen höher als für Anästhesisten. Allein in seiner Klinik, so Augenmediziner Pfeiffer, würden 2013 rund 1.000 ambulante Fälle weniger behandelt als 2012.
Ausnahme für Privatversicherte
Ausgenommen von der Reglementierung sind privat Versicherte, da für sie freie Arztwahl gelte. „Aber man muss bedenken, dass die Universitätsmedizin seit vielen Jahren eine sehr große Anzahl an gesetzlich krankenversicherten Patienten praktisch umsonst behandelt“, so Pfeiffer. Um die Finanzierung ambulanter Leistungen für Kassenpatienten zu sichern, bemühe sich die Unimedizin in Verhandlungen mit den Kostenträgern um eine Aufstockung der Fallzahlen und der Pauschalen. Dabei sei die Anerkennung von medizinischen Zentren ein Weg, die Versorgung zu finanzieren. Das sei ein langwieriges Unterfangen. So habe die Unimedizin bereits 2007 einen Antrag auf ein Sozialpädiatrisches Zentrum für die Behandlung von Kindern gestellt.