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Umtauschpflicht von Altführerscheinen: Bürgerservice bietet ergänzenden Service 

Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Umtauschpflicht von Altführerscheinen können nach Abstimmung mit dem Bürgeramt seit einigen Tagen die Anträge auf Umstellung von Altführerscheinen auch beim Bürgerservice beantragt bzw. abgegeben werden. Mit dieser ergänzenden Möglichkeit parallel zur Annahme durch die Führerscheinstelle wird den Bürgern eine Alternative und damit ein verbesserter Service angeboten. Die Anträge werden sodann von dort zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Seit dem 2. Mai kann daher bereits ein Antrag auf Umstellung des „Altführerschein“ (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein auch im Bürgerservice erfolgen. Wichtig: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass der Bürgerservice weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarungen arbeitet. Termine sind online buchbar oder können über das Servicetelefon „115“ vereinbart  werden.

Zugleich verweist das Bürgeramt darauf, dass eine Vielzahl von Dienstleistungen – Führungszeugnisse, Ummeldungen innerhalb von Mainz, Meldebescheinigungen, Untersuchungs-berechtigungsscheine, Anmeldung einer Nebenwohnung oder die Verlängerung der MainzPässe – weiterhin über die Online-Angebote der Stadt Mainz digital beauftragt werden können.

www.mainz.de/online-dienste

www.mainz.de/fuehrerscheinumtausch