Mit der 5. rheinland-pfälzischen Coronabekämpfungsverordnung, die Anfang Mai in Kraft getreten ist, hat die Landesregierung unter anderem Lockerungen auf den Weg gebracht, die die Religionsfreiheit betreffen. Kirchen, Moscheen und Synagogen dürfen seitdem wieder öffnen, Gottesdienste stattfinden.
Demnach können auch wieder Andachten und Abschiednahmen ab dem kommenden Montag, 11. Mai stattfinden. Die Trauergäste müssen in der Halle Mund und Nase bedecken und mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Die Trauerfeier darf nicht länger dauern, als eine Stunde und gemeinsame Gesänge sind nicht möglich. Vor dem Eintritt muss von jedem Trauergast ein vorgefertiger Fragebogen mit den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) ausgefüllt werden, damit das Gesundheitsamt – wenn erforderlich – eine Kontaktnachverfolgung einleiten kann. Die Daten werden für drei Wochen von der Friedhofsverwaltung aufbewahrt und anschließend gelöscht.