Die Stadtverwaltung empfiehlt nach monatelanger Suche als Straßenbahn-Trasse durch die Neustadt die Variante „Rheinachse/Rheinallee mit Führung über den „Nordabschnitt Große Bleiche“. Diese verfolgt die Straßenbahntrasse vom Schillerplatz über die Ludwigsstraße, Schusterstraße, Flachsmarktstraße und die nördliche Große Bleiche an die Peter-Altmeier-Allee und im Anschluss über die Rheinallee bis zum Kaiser-Karl-Ring. Bestandteil der Variante ist eine Spange über die Nahestraße / Goethestraße – wozu die gut sein soll, erschließt sich uns noch nicht so ganz…
Damit sind die anderen Neustadt-Varianten über Goetheplatz, Wallaustraße, Sömmerringstraße & Co vom Tisch. Dafür wird die Rheinachse mit ihren Autofahrern stark belastet.
Im Abschnitt zwischen Schillerplatz und Quintinsstraße werden im weiteren Planungsprozess in der Ludwigsstraße vor allem die Auswirkungen von Oberleitungen auf Stadtbild, Denkmalpflege und Grünerhalt optimiert. Dabei wird auch ein oberleitungsfreier Betrieb geprüft und für alle Optionen, die sich aus technischen Entwicklungen ergeben können, offengehalten.
Um die Betriebssicherheit zu erhöhen und Ausweichmöglichkeiten für veranstaltungsbedingte Sperrungen der Ludwigsstraße zu schaffen, untersuchen die MVG und die Verwaltung zwischen Münsterplatz und Bauhofstraße eine Gleistrasse in der Großen Bleiche als Ergänzungs- und Ausweichstrecke. Alternativ wird eine innenstadtnahe Wendemöglichkeit geprüft.
Der Stadtrat hat nach dem Erfolg der „Mainzelbahn“ mit der Vorlage 0943/2020 vom 03.06.2020 den Beschluss gefasst, den Straßenbahnausbau in Mainz weiter voranzutreiben. Der Beschluss enthielt die folgenden Zielsetzungen:
1. Bau einer Verbindungsspange Alicenplatz – Münsterplatz (Teilprojekt 1)
2. Anbindung des neuen Heiligkreuzviertels mit Teilen der Oberstadt und Weisenau (Teilprojekt 3)
3. Innenstadtring mit Neustadterschließung (Teilprojekt 2)
4. Ergänzend eine Studie für die längerfristige Weiterentwicklung des Straßenbahnnetzes mit möglicher Anbindung des rheinhessischen Umlands
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung Mainz verschiedene Straßenbahnausbauprojekte auf den Weg gebracht. Auch für das anstehende Teilprojekt „Innenstadt“ will man am Puls der Zeit sein. Im Vergleich zu den beiden o.g. Projekten stellt dies für das Teilprojekt „Innenstadt“ jedoch eine wesentlich größere Herausforderung dar: Im Gegensatz zur Mainzelbahn verlaufen beim Teilprojekt 2 (je nach Trassenvariante) ca. 3,5 bis 4,5 km Streckenverlauf ausnahmslos in einem hochverdichteten Bereich und oftmals in einem sehr sensiblen städtebaulichen und straßenräumlichen Umfeld. Zum Vergleich: Bei der Mainzelbahn konnten rund 90 Prozent der Trassenführung auf eigenem Gleiskörper und abseits bestehender Achsen für den MIV (motorisierter Individualverkehr) angeordnet werden.
Umsetzbarkeit / Finanzen
Die Umsetzung des Projekts ist ohne Fördergelder nicht möglich. Um eine Förderung des Bundes und ergänzend des Landes zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Grundvoraussetzung einer Förderung ist ein Nutzen-Kosten-Quotient größer 1,0. Das bedeutet, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Straßenbahnausbaus größer sein muss als die Kosten der Maßnahme. Die Förderbedingungen wurden seit dem Bau der „Mainzelbahn“ deutlich verbessert. Der Bund fördert heute bis zu 75 % der förderfähigen Kosten (bei der Mainzelbahn noch 60 %) sowie zusätzlich auch Planungskosten (bis maximal 10 % der Baukosten). Mit einer ergänzenden Landesförderung (bei der „Mainzelbahn“ 10 %) liegt der zu finanzierende Eigenanteil heute deutlich niedriger. Neben der Investitionsförderung spielen die zukünftigen Betriebskosten und zusätzliche Fahrgeldeinnahmen eine entscheidende Rolle zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Kürzere zu bauende Trassen und später Fahrtstrecken sowie hohe Fahrgastpotenziale wirken sich deshalb günstig auf die Bewertung aus.
Die Kosten der Planungen und Gutachten, die für die Herstellung des Baurechtes notwendig sind, werden von der MVG als Vorhabenträger getragen. Im Gegensatz zum Bau der Mainzelbahn sind bei einer Realisierung auch Planungskosten, gedeckelt auf 10 % der Baukosten, durch den Bund zu 75 % förderfähig. Insofern sind von der Förderseite die Rahmenbedingungen heute besser als vor einigen Jahren. Für die Realisierung des Straßenbahnausbaus wird neben den planungs- und baurechtlichen Fragen dann vor einem Baubeginn auch die Finanzierung der Eigenanteile geklärt. Doch das kann angesichts klammer Kassen noch dauern.
Variantendiskussion
Für den Einstieg in die Variantenerarbeitung hatten die MVG und die Verkehrsverwaltung drei grundsätzliche Optionen mit mehreren Untervarianten als Diskussionsvorschläge eingebracht:
1. Hindenburgstraße ausgehend von Flachsmarktstraße – Bauhofstraße – Hindenburgplatz (mit Untervarianten Goetheplatz oder Sömmerringplatz/Sömmerringstraße)
2. Wallaustraße ausgehend von Flachsmarktstraße – Bauhofstraße bzw. alternativ Kaiser-Friedrich-Straße – Hindenburgplatz) mit Goethestraße/ Nahestraße
3. Rheinachse mit Rheinallee und Goethestraße/ Nahestraße (mit Untervarianten Quintinsstraße, Große Bleiche oder Kaiserstraße)
Verwaltung und MVG haben seit Beginn des Planungsprozesses immer wieder darauf hingewiesen, dass hier keine vollumfänglich konfliktfreie Variante erarbeitet werden kann, sondern „nur“ eine konfliktarme Vorzugsvariante ohne Ausschlusskriterien erreicht wird.
Da sich die beiden Teilprojekte „Innenstadt“ und „Heiligkreuz-Viertel und Universitätsmedizin“ im Hinblick auf eine möglichst günstige Ausgangslage der NKU-Betrachtung gegenseitig positiv beeinflussen können, ist es Ziel der Verwaltung und der MVG, diese bis Ende des 2. Quartals 2026 auf den gleichen Planungsstand zu bringen. Im Anschluss daran sollen die politischen und unternehmerischen Entscheidungen über den weiteren Planungsprozess, d.h. die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie ggf. die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens getroffen werden.
Zuständige Behörde für die Durchführung hierfür ist der Landesbetrieb Mobilität in Speyer. Ein Planfeststellungsverfahren läuft in einer standardisierten Weise ab und dient dazu, alle öffentlichen und privaten Belange zu sammeln und zu würdigen. U.a. beinhaltet dies eine Offenlage der Pläne mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit und zur Stellungnahme. Dabei wird sich dann auch die Stadtverwaltung Mainz als Träger öffentlicher Belange (TÖB) nochmals äußern, wobei auf Grund der engen Abstimmung zwischen der MVG und der Stadt davon auszugehen ist, dass ein grundsätzlicher Konsens hinsichtlich der Planung mit den beteiligten städtischen Ämtern besteht.
Angesichts der Komplexität des Vorhabens und der vielfältigen Betroffenheiten ist von einer Verfahrensdauer der Planfeststellungsverfahren von 18 bis 24 Monaten auszugehen. Aus Kapazitätsgründen sowohl bei der MVG als auch bei der Genehmigungsbehörde werden die Verfahren zu den beiden Teilprojekten voraussichtlich nicht parallel laufen können. Mit einem Baurecht und nach den Zusagen der Fördergeber Bund und Land ist ein Baubeginn für einen Bauabschnitt voraussichtlich 2029/2030 möglich.
Linke befürwortet Straßenbahnausbau und vorgeschlagene Route
Die Fraktion Die Linke im Mainzer Stadtrat spricht sich klar für den Ausbau der Straßenbahn aus und unterstützt insbesondere die geplante Streckenführung über die Rheinallee. Bereits die Erweiterung des Straßenbahnnetzes bedeutet weniger CO2-Emissionen, eine verbesserte Luftqualität und mehr Lebensqualität für die Bürger*innen. Zudem erhöht sie die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und macht die Stadt insgesamt lebenswerter.
„Jede Straßenbahn, die fährt, verringert den Stau, reduziert den CO2-Ausstoß und verbessert die Mobilität. Der Ausbau bringt Vorteile für alle – sowohl für die Bürger*innen als auch für die Umwelt. Wir unterstützen diesen Schritt hin zu einer modernen Verkehrspolitik ausdrücklich und werden uns auch künftig für einen zukunftsfähigen, gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr einsetzen!“, erklärt Carlotta Stahl, verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Stadtrat.
Die Ausschuss- und Ortsbeiratsmitglieder der Linken werden daher in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 18.03. der Beschlussvorlage der Verwaltung zustimmen.
Besonders hervorzuheben sei die vorgeschlagene Streckenführung sowie die vorausgegangene umfassende Bürger*innenbeteiligung. Der Ausbau betreffe alle Menschen in der Stadt – sowohl während der Bauphase als auch durch die spätere Nutzung des verbesserten öffentlichen Verkehrsangebots, so Stahl. Daher sei es von großer Bedeutung, die Bürger*innen intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen. „Dies stärkt nicht nur die Akzeptanz des Projekts, sondern fördert auch die demokratische Mitbestimmung und das Bewusstsein für eigene Gestaltungsmöglichkeiten.“
Sehr erfreulich sei, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung mit den Erkenntnissen der Linksfraktion aus eigenen Begehungen der möglichen Alternativrouten übereinstimmen:
„Die Rheinroute ist die sinnvollste Wahl für den Straßenbahnausbau in Mainz. Besonders positiv ist, dass die Hindenburgstraße als wichtige Radverkehrsachse erhalten bleibt. Am wichtigsten war uns jedoch, dass der Goetheplatz unangetastet bleibt und nicht etwa von der Straßenbahn überfahren wird – alles andere wäre ein Skandal gewesen“, betont Anna-Lena Löffler, Ortsbeiratsmitglied aus der Neustadt. „Klima- und Umweltschutz sowie der Erhalt von Naherholungsflächen dürfen nicht gegen die Stadtentwicklung ausgespielt werden, sondern müssen gemeinsam gedacht und umgesetzt werden.“
AfD-Stadtratsfraktion stellt Bedingungen für den Straßenbahnausbau
Die Mainzer AfD-Stadtratsfraktion stellt den Straßenbahnausbau durch Alt- und Neustadt unter Vorbehalt. Der Fraktionsvorsitzende Arne Kuster erläutert die Position der Mainzer AfD-Fraktion:
„Wir haben im Jahr 2020 für den Beginn der Planungen zum Straßenbahnausbau gestimmt. Mit den nun vorgestellten Ergebnissen sind wir aber nicht zufrieden. Sicherlich gibt es keine konfliktfreie Variante für die Straßenbahnführung, man sollte sich aber zumindest bemühen die Konflikte zu minimieren. Dieses Bemühen sehen wir noch nicht. Die nun vorgestellte Vorzugsvariante über (unter anderem) die Rheinallee und die Goethestraße hat zwei gravierende Nachteile: Der Verkehrsfluss auf der Rheinallee wird spürbar behindert und es fallen, vor allem im Bereich Goethestraße, viele Parkplätze weg.“
Nach Auffassung der AfD-Fraktion könne man an der Vorzugsvariante nur festhalten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt würden. Arne Kuster erläutert: „Die Rheinallee muss vierstreifig bleiben und darf nicht, wie bisher geplant, auf drei Fahrstreifen reduziert werden. Trotzdem sollte der Baumbestand erhalten bleiben. Wir glauben, dass das möglich ist. Außerdem ist für uns wichtig, dass alle Parkplätze, die im Zuge des Straßenbahnausbaus wegfallen, 1:1 ersetzt werden. Gegebenenfalls kann dies auch durch ein Anwohnerparkhaus geschehen. Diese Forderungen habe ich bereits als Änderungsanträge im Mobilitätsausschuss gestellt. Die Straßenbahn hat einige Vorteile, weil sie ein komfortables Verkehrsmittel ist, das hohe Fahrgastkapazitäten bewältigen kann. Wir wollen jedoch keine Drangsalierung von Autofahrern.“
Stadt Mainz setzt auf weiteren Straßenbahnausbau
Für den Bau einer Straßenbahnstrecke vom Schillerplatz in die Neustadt ist aktuell ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Stadtverwaltung und die MVG haben den städtischen Gremien jetzt die gemeinsam erarbeitete Vorzugsvariante für eine Streckenführung über die Ludwigsstraße, Schusterstraße, Flachsmarktstraße und die nördliche Große Bleiche bis zur Peter-Altmeier-Allee und im Anschluss über die Rheinallee bis zum Kaiser-Karl-Ring vorgestellt. Die Beschlussvorlage zur Vorzugsvariante wurde mit großer Mehrheit im vorberatenden Gremium, dem städtischen Ausschuss für Mobilität, beschlossen und wird am 9. April dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Der Mainzer Stadtrat hatte sich bereits 2020 für neue Straßenbahnstrecken in Mainz ausgesprochen. Der Beschluss enthielt damals auch die Zielsetzung eines Innenstadtrings mit Neustadterschließung sowie die Anbindung des neuen Heiligkreuzviertels mit Teilen der Oberstadt und Weisenau.
Diese Streckenvariante folgt damit auch den Empfehlungen des Beteiligungsverfahrens, dass im Frühjahr 2022 begonnen hatte. Die umfassende Bürgerbeteiligung war dabei eine der Grundvoraussetzungen für die weiteren Planungen. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) als auch die Verwaltung haben deshalb einen intensiven Beteiligungsprozess durchgeführt, um einen weitgehenden Konsens für eine Straßenbahntrasse mit den Bürger:innen, den Gewerbetreibenden und dem Einzelhandel sowie den verschiedenen Interessenvertretungen zu erzielen. Ein Interessenbeirat (IB) hat sich über mehr als zwei Jahre intensiv mit möglichen Streckenvarianten vom Schillerplatz in die Mainzer Neustadt beschäftigt und vor wenigen Wochen seinen Abschlussbericht vorgelegt.
Der IB bestand aus gut zwei Dutzend Mitgliedern aus Interessensverbänden und Bürgern und war ein zentrales Element im Beteiligungsprozess. Dieser Prozess umfasste unter anderem eine digitale Auftaktveranstaltung, eine Online-Kartenbeteiligung, einen großen Themenmarkt und mehrere themenspezifische Werkstattformate. Hier wurden zahlreiche Anregungen und Hinweise der Bürger gesammelt.
Oberbürgermeister Haase zur Bürgerbeteiligung: „Der abgeschlossene Beteiligungsprozess bei diesem eminent wichtigen Mobilitätsthema, welches weit in die Zukunft weist und bei welchem die Beteiligten viele Fragen, Entwicklungen und Zielsetzungen mitdenken mussten, ist vorbildlich. Das Engagement des Interessenbeirats in diesem vielfältigen Prozess kann dabei kaum genug gewürdigt werden. Unter dem Strich steht ein Ergebnis, das viele Facetten einer schwierigen Entscheidungsfindung abbildet – ich danke daher allen Beteiligten für das Ringen in der Auswahl der überzeugendsten Streckenführung und sehe auch in dem Prüfauftrag große Chancen für die Große Bleiche.“
Bestandteil dieser Trasse ist eine Spange von der Rheinallee über die Nahestraße/Goethestraße hin zum Barbarossaring. Um die Betriebssicherheit zu erhöhen und Ausweichmöglichkeiten für veranstaltungsbedingte Sperrungen der Ludwigsstraße zu schaffen, untersuchen MVG und die Verwaltung bei den weiteren Planungen außerdem eine Gleisverbindung durch die Große Bleiche zwischen dem Münsterplatz und der Bauhofstraße als Ergänzungs- und Ausweichstrecke.
Zentrale Aspekte bei der Entscheidungsfindung des Interessenbeirats waren insbesondere die Auswirkungen auf das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität, verkehrliche Vorteile und Perspektiven, die gute Integration in den öffentlichen Raum sowie mögliche Erweiterungs- und Entwicklungspotenziale.
Diese Ziele bilden auch die Sichtweise der Stadtverwaltung und der Mainzer Verkehrsgesellschaft ab, sodass der Interessenbeirat sowie die Verwaltung und die MVG in der Variantendiskussion und bei der abschließenden Empfehlung der Vorzugsvariante zu einem übereinstimmenden Ergebnis kamen und eine Streckenführung über die Große Bleiche und die Rheinstraße/Rheinallee befürworten.
Stimmt der Stadtrat der umfangreichen Beschlussvorlage zu, dann wird die Vorzugsvariante Rheinachse im nächsten Schritt planerisch weiterverfolgt und eingehender geprüft.
Die MVG und die Verwaltung haben zugesagt, den städtischen Gremien über die gewonnenen Erkenntnisse und fortgeschriebenen Planungsparameter zu berichten. Die endgültige Entscheidung über die Trasse und einen Bau der neuen Innenstadtstrecke hängt dann davon ab, dass Baurecht über ein erforderliches Planfeststellungsverfahren erreicht werden kann.
MVG-Geschäftsführer Jochen Erlhof: „Nach dem erfolgreichen Bau der Mainzelbahn sieht die MVG im Hinblick auf den Straßenbahnausbau in Mainz einen weiteren Meilenstein erreicht. Mit dem Ausbau der attraktiven Straßenbahn können viele neue Fahrgäste gewonnen und ein großer Schritt hin zu einem starken Umweltverbund im Verkehr in Mainz gemacht werden.“
Für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens müssen mehrere Jahre eingeplant werden. Bei einem erfolgreichen Planfeststellungsverfahren muss im Anschluss die Finanzierung gesichert sein, bevor die endgültige Entscheidung zum Bau der neuen Straßenbahnstrecke durch die Innenstadt getroffen werden kann. Der Bau von Straßenbahnstrecken wird dabei umfangreich von Bund und Land gefördert. Parallel dazu wird in den kommenden Monaten die Bürgerbeteiligung zur Anbindung des Heiligkreuz-Viertels mit Teilen der Oberstadt und Weisenau weitergeführt.
„Mit dem Straßenbahnausbau stellen wir die Weichen für die Erweiterung der umweltfreundlichen Mobilität in Mainz. Wir erhalten die Möglichkeit die Stadtentwicklung zukunftsfähig zu gestalten“, so Janina Steinkrüger, Verkehrsdezernentin und Aufsichtsratsvorsitzende der MVG abschließend.
Hätte man in den 70er Jahren die Schienen der Linie 7 nicht entfernt, könnte man heute vom Strassenbahnamt bis zum Fischtor die Trassen nutzen.Aber damals wollte die Stadt ja die Straßenbahn verschwinden lassen. Wie man sieht, lernt man auch hier aus der Vergangenheit dazu.