Die Staatsanwaltschaft Mainz hat gegen drei Mitglieder einer Bande Anklage zum Landgericht – Große Strafkammer – Mainz wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls sowie der Verabredung hierzu (§§ 244a, 242, 243 Absatz 2 Nr. 3, 30, 25 Absatz 2 Strafgesetzbuch) erhoben. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um zwei deutsche und einen rumänischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 51 und 54 Jahren. Den Männern wird zur Last gelegt, am 7. Februar 2018 in Bingen durch einen so genannten „Rip-Deal“, auch Geldwechselbetrug genannt, im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft einen hohen sechsstelligen Bargeldbetrag zum Nachteil eines Binger Unternehmens erlangt zu haben.
Im zweiten Fall wird ihnen vorgeworfen im Dezember 2017 einen Mann aus Saarbrücken, der eine Immobilie in Bad Dürkheim veräußern wollte, in gleichsinniger Weise zu schädigen, wobei es ihnen aber nicht gelang, den Bargeldbetrag im ebenfalls hohen sechsstelligen Bereich zu erlangen.
In beiden Fällen sollen die Angeschuldigten den Unternehmern in Bingen und Saarbrücken vorgetäuscht haben, ein ausländischer Investor habe Interesse an deren zum Verkauf stehenden Immobilien. Für das Zustandekommen des Verkaufs wurde eine Provision vereinbart, auf die der so genannte Rip-Deal abzielte.
Die drei Angeschuldigten konnten bereits am 08. Mai 2018 nach umfangreichen und intensiven Ermittlungen der Kriminalinspektion Bad Kreuznach im Großraum Frankfurt am Main und Stuttgart festgenommen werden. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Im Zuge der Festnahme wurden bei den Angeschuldigten Luxusgüter, darunter Limousinen und hochwertige Uhren beschlagnahmt, deren Wert außer Verhältnis zu legalem Einkommen der Angeschuldigten steht.
Das Landgericht Mainz hat nun über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Die weitgehend verdeckt durchgeführten, sehr aufwändigen Ermittlungen der Kriminalinspektion Bad Kreuznach ergaben zudem, dass zumindest ein Mitglied der Bande in Verdacht steht, seit 2014 in Deutschland und im europäischen Ausland (Luxemburg und Schweiz) weitere vergleichbare Taten begangen oder vorbereitet zu haben. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist von einem Gesamtschaden in Millionenhöhe auszugehen.
Die Ermittlungen zu diesen Taten werden von den für die jeweiligen Tatorte zuständigen Behörden weitergeführt. An diese sind die Ermittlungsergebnisse der Kriminalinspektion Bad Kreuznach gesteuert worden.