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Schwarzfahren wird teurer

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Im Mai 2015 beschloss der Bundesrat in einer Verordnung die Anhebung für das so genannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE). Am 9. Juli 2015 hat der Aufsichtsrat des RheinMain Verkehrsverbundes (RMV) die EBE-Anhebung von 40 auf nunmehr 60 Euro bestätigt. Ab dem 1. August 2015 müssen „Schwarzfahrer“ somit auch bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) 60 Euro Strafe zahlen.
Der Verlust durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis beträgt in ganz Deutschland nach Schätzungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rund 250 Millionen Euro. Allein dem RMV entgehen jedes Jahr rund 25 Millionen Euro. Geld, das am Ende für ein gutes Leistungsangebot fehlt. Der RMV erhofft sich durch die Erhöhung des EBE eine abschreckende Wirkung.

Im Bereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft liegt die Quote der Personen, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind, zwischen einem und etwas über zwei Prozent. Der wirtschaftliche Schaden für die MVG beläuft sich dadurch auf mehrere hunderttausend Euro im Jahr.

Geregelt wird die Anpassung des EBE in den „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen“ des RMV und zwar im Paragraphen 8, Punkt 2, Erhöhtes Beförderungsentgelt. Die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV werden von der MVG und der Wiesbadener ESWE Verkehr angewendet und sind so auch im Internet verlinkt. Die MVG hat auf die bevorstehende Änderung umfangreich aufmerksam gemacht, durch Radiospots, Hinweise auf den DFI-Anzeigern, Information im MVG-Newsletter und im Internet unter www.mvg-mainz.de. Neue Aufkleber für die Fahrzeuge mit dem Hinweis auf die EBE-Erhöhung sind bestellt.