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Rheinland-Pfalz führt „Corona-Ampel“ und Aktionsplan ein

Ab jetzt wird ständig flexibel hin und her ge-lockdowned. Denn RLP führt eine Corona-Ampel ein. Der Stufenplan  „Zukunftsperspektive RLP“ sieht regionale 7-Tage-Inzidenz-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (>20 Fälle / 100.000 Einwohner (gelb); >35 Fälle / 100.000 Einwohner (orange); >50 Fälle / 100.000 Einwohner (rot)) vor. Private Feiern können je nachdem auf bis zu 50 Personen oder weniger begrenzt werden. MP Dreyer: „Ich bin für einen Katalog von Schutzmaßnahmen, der jeweils auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist. In der konkreten Umsetzung brauchen wir eine dezentrale Anwendung für die Städte und Landkreise, um Corona effektiv einzudämmen und landesweite zusätzliche Einschränkungen zu verhindern. Wenn in München die Infektionszahlen durch die Decke gehen, brauchen wir in Mainz, Koblenz oder Ludwigshafen keine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Genauso kann es unterschiedliche Maßnahmen für städtische und ländliche Regionen geben. Das Virus macht zwar nicht halt an Landesgrenzen, aber es macht einen Unterschied, ob ich in einer Region mit hohen oder niedrigen Infektionszahlen lebe und ob tendenziell viele Menschen zusammenkommen oder nicht. Es soll verhindert werden, dass es bei regionalen Infektionsherden zu Einschränkungen im ganzen Land kommt.“ Auch getestet wird noch mehr. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden.

Warnstufe Gelb
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird
Warnung an die Bevölkerung: Jeder und jede Einzelne soll sich der Verantwortung bewusstwerden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden. Denn die Unachtsamkeit eines Einzelnen kann viele andere gefährden.

Maßnahmen:
 erhöhte Aufmerksamkeit
 verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte
 Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2,

Gefahrenstufe Orange

Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Einrichtung einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunale Spitzenverbände und Polizei.
Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um regional die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regionalspezifisch von Landräten, Oberbürgermeisterinnen und –bürgermeistern umgesetzt werden.

Maßnahmen:
 verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag
 Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
 Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
 Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
 Keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
 Verbot von Kontaktsport.

Alarmstufe Rot
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Es gilt eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall zu verhindern.
Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.

Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:
 Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm;
 Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
 Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
 Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
 Etablierung von Notbetreuungen

 Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
 weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
 Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
 Entscheidung über Sperrstunden.

„Das Stufensystem des „Corona Warn- und Aktionsplans“ bietet einen transparenten Rahmen mit Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Infektionszahlen steigen und Grenzwerte erreicht werden. Es entspricht der bereits in den vergangenen Monaten gelebten Praxis einer engen Abstimmung zwischen dem Land und den Kommunen und ermöglicht ein gezieltes Vorgehen abhängig von regionalen Bedarfen. Ab der Gefahrenstufe zwei wird künftig eine regionale Taskforce eingerichtet, an der alle Beteiligten auf kommunaler und Landesebene zusammenkommen. Diese gibt Empfehlungen für konkret vor Ort zu ergreifende Maßnahmen“, erläuterte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Mit Blick auf die besonders schützenwerte Personengruppe der älteren Menschen ergänzte sie: „Der Schutz der besonders gefährdeten Personengruppe der älteren Menschen ist uns seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Anliegen. Mit den Pflege-einrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben wir uns bereits im Sommer auf konkrete Verfahrensweisen und Handlungsschritte verständigt, wenn es im Einzugsbereich einer Einrichtung zu einem lokalen Infektionsgeschehen kommt. Diese Handlungsempfehlungen für die Einrichtungen konkretisieren den Corona Warn- und Aktionsplan RLP für den Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Test und Nachverfolgungsstrategie
Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Musterquarantäneverordnung durch den Bund, gelten die bestehenden Regelungen weiter fort. Dies gilt insbesondere für die Ergänzung der Teststrategie hinsichtlich neuer Schnelltest-Verfahren. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.

4 responses to “Rheinland-Pfalz führt „Corona-Ampel“ und Aktionsplan ein

  1. Guten Morgen
    Das ist alles sehr schön erklärt – nur wo findet man die Ampel ???

    Vielen lieben Dank für eine kurze Rückmeldung

    Herzliche Grüße

  2. Hallo,
    auch mich würde interessieren wo man den die Ampel finden kann. Ich komme aus Koblenz und von einer Ampel sieht und liest man hier nichts!

    1. Das ist leider nur Mainz, aber RLP besteht ja nicht nur aus Mainz. 🙄 Wo ist eine „Landkarte“ mit allen Landkreisen in RLP?

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