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Öffnung: Alkohol im Freien, Kultur, Gastronomie & Co

Die neue Corona Verordnung für RLP ist draußen und tritt am Freitag in Kraft: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ Demnach darf wieder Alkohol überall gekauft und auch im Freien konsumiert werden, Zusammenkünfte bis 5 Personen sind erlaubt, Kultur im Freien mit 100 Zuschauern und auch beim Sport auf festen Plätzen (Maskenpflicht am Platz entfällt). Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit fünf Personen aus fünf Haushalten möglich. Auch Lockerungen / Öffnungen für Außengastros, Hotels, und zahlreiche Kultureinrichtungen, die nun nach und nach wieder öffnen werden – vieles davon mit massiven Tests. Die Ausgangssperre entfällt ab Donnerstag 27. Mai.

Bei einer Inzidenz unter 50: können kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen mit Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden. Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich.

Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es weitere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum 6. Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.

1 response to “Öffnung: Alkohol im Freien, Kultur, Gastronomie & Co

  1. „… vieles davon mit massiven Tests“

    Was sind denn „massive“ Tests? Ich habe bislang in den Verordnungen nur die üblichen Tests finden können.

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