In die Diskussion um die Ansiedlung von Möbel Martin in Hechtsheim kommt Bewegung. Nun soll sich die Öffentlichkeit frühzeitig am „Bauleitplanverfahren“ beteiligen.
In Hechtsheim will Möbel Martin einen Möbelmarkt und weitere Fachmärkte errichten. Bei dem geplanten Standort handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Ein Möbelmarkt darf jedoch nur in sog. Kern- oder Sondergebieten errichtet werden, also in der Regel in Innenstadt-Arealen. Deshalb will die Stadt für das Projekt ein neues Baurecht schaffen. Zusätzlich erhielt der Bebauungsplan einen neuen Namen. Unter der Bezeichnung „Möbel- und Fachmarktzentrum – VEP (He 124)“ soll das Bauvorhaben jetzt in die Tat umgesetzt werden. Am Dienstag, 18. Januar um 19 Uhr im Musiksaal der Theodor-Heuss-Schule (Hauptschule Mainz-Hechtsheim, Ringstraße, 55129 Mainz) wird die Öffentlichkeit frühzeitig am Bauvorhaben beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung. Außerdem werden unterschiedliche Lösungen für Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes vorgestellt und voraussichtliche Auswirkungen der Planung benannt. Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an diesem Termin erörtert.