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Neuer Stadtelternausschuss gewählt und konstituiert

Elternausschüsse in städtischen und Kitas freier Träger gibt es bereits seit langer Zeit. Im Stadtelternausschuss (StEA) Mainz vertreten sie die Interessen der Mainzer Familien mit Kinder bis 14 Jahren. Alle zwei Jahre wird der Vorstand des StEA neu gewählt.

2023 stand wieder eine Neuwahl des StEA-Vorstands an. Für die Durchführung und die Wahlleitung ist das Amt für Jugend und Familie zuständig. In der gut besuchten Vollversammlung im November 2023 beschloss das StEA-Plenum einstimmig, anstatt 16 nur noch 14 Vorstandsmitglieder zu wählen.

Zehn Mitglieder wurden wiedergewählt: Nicole Born, Dr. Jonas Danzeisen, Nora Egler, Mona Erb, Bianca Feld, Tobias Heger, Artur Louis, Sylvia Roth, Nick Spreckelsen, Janek Zeuschner.

Neu gewählt wurden: Christian Kubis, Isabelle Neuling, Lisa Stephan und Florian Weber.

Im Dezember hat sich der StEA-Vorstand neu konstituiert: Nora Egler ist erneut Vorsitzende, Nicole Born ist wiederum stellvertretende Vorsitzende.

Heute traf sich der neu konstituierte StEA-Vorstand mit Sozialdezernent Dr. Lensch, Jugendamtsleiterin Juliane Opalka und dem Leiter der Abteilung Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Florian Reinert, um sich vorzustellen und sich mit den Vertretern der Stadtverwaltung auszutauschen.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch gratulierte dem neuen Vorstand zur Wahl: „Ich danke Ihnen allen für Ihr gezeigtes Engagement und freue mich darauf, den konstruktiven Austausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen fortzusetzen.“ Das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Kitagesetzt (KiTaG) hat die Elternmitwirkung rechtlich auf andere Füße gestellt und zum ersten Mal die Aufgaben und Strukturen des StEAs gesetzlich geregelt. Es gab aber auch schon in den Jahren davor einen Sprecherkreis des Stadtelternausschusses und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem StEA in Mainz. Das Anhörungsrecht betrifft die Konsultation in wesentlichen Fragen, die alle Kitas in Mainz betreffen, zum Beispiel bei der Bedarfsplanung, beim Sozialraumbudget, bei der Gebührensatzung, bei Regelungen zur Vergabe von Plätzen und bei Verfahren zur Kita-Anmeldung (Ausnahme: das Anhörungsrecht des StEA greift nicht, wenn die Stadt Mainz als Träger handelt). Der StEA-Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den StEA nach außen und entsendet Mitglieder in städtische Gremien. Er trifft inhaltliche Entscheidungen für den StEA, solange eine Angelegenheit nicht in der Vollversammlung beschlossen wurde.

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