Sabine K. ist Patientin in einem Mainzer Zentrum für ungewollt kinderlose Paare. Seit über zwei Jahren versuchen sie und ihr Mann ein Kind zu bekommen. Sabine hat keinen Eisprung, weshalb das Paar professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt. Anna M. ist ebenfalls Patientin in Mainz. Sie und ihr Mann haben bereits dreimal eine Künstliche Befruchtung gestartet. Da sie bisher keinen Erfolg hatten, möchten sie es weiter versuchen. Dass eine solche Behandlung eine emotionale Berg- und Talfahrt ist, wissen viele, denen es ähnlich geht. Pro Jahr werden an der Mainzer Uniklinik und im Mainzer Kinderwunschzentrum um die 1.500 Paare betreut.
Eine Geldfrage
Aber nicht nur emotional ist das Thema belastend. Auch finanziell spüren die Paare die Behandlung, „eine Künstliche Befruchtung kostet bei einer 50-prozentigen Beteiligung durch die Krankenkasse zwischen 1.200 Euro und 1.800 Euro. Je nachdem wie viele Medikamente benötigt werden“, sagt Dr. Robert Emig vom Mainzer Kinderwunschzentrum. Diese Beteiligung durch die Krankenkassen treten in vielen Fällen in Kraft, jedoch nicht in allen, „manchmal ist das Paar auch mit allen Kosten auf sich allein gestellt. Zum Beispiel dann, wenn der „Defekt“ NICHT bei der Frau, sondern beim Mann liegt und die Frau privatversichert ist.“ In diesem Fall seien die Privaten Krankenkassen nicht bereit, Kosten zu übernehmen, „und selbst wenn die Krankkasse des Mannes ihre 50 Prozent trägt, ist das nicht viel. Denn die Gesamtkosten der Behandlung liegen beim Mann nur um die 120 Euro. Wir sprechen am Ende von zwei getrennten Rechnungen. Die hohe Rechnung trägt die Frau.“
Neue Förderleistungen – Umsetzung stockt
Seit März dieses Jahres sollte es leichter werden. Laut dem Land Rheinland-Pfalz, „beträgt bei verheirateten Paaren die Förderhöhe 50 Prozent des den Ehepaaren nach der Kostenübernahme durch die gesetzliche / private Krankenversicherung, der Beihilfestelle oder weiterer Leistungsträger verbleibenden Eigenanteils“. Dass Rheinland-Pfalz damit nun nachzieht, was andere Bundesländer schon seit vielen Jahren leisten, ist ein großer Lichtblick für viele Betroffene. Doch funktioniert die Theorie auch in der Praxis? Anna M. und ihr Mann hatten bereits Ende Juni alle erforderlichen Unterlagen eingereicht – bis Anfang August jedoch keinerlei Rückmeldung erhalten. Erst Ende August erhielten sie dann auf wiederholte Nachfrage die Zusage per Post. Das Paar war einerseits erleichtert – andererseits kam die Benachrichtigung genau drei Tage zu spät für den Wunsch-Zyklus: „Die Stimulation der Eizellen muss an einem bestimmten Tag erfolgen und der war gerade verstrichen. Das ist ärgerlich, da wir jetzt wieder einen Monat warten müssen, in dem wir nicht jünger werden. Und da ich gesehen hatte, dass das Datum der Bewilligung bereits elf Tage zurücklag, hat mich das schon ziemlich gefrustet.“
„Es geht um die Gesundheit“
Über den schleppenden Verlauf sind auch Sabine K. und ihr Mann nicht glücklich. Sie warten bereits seit elf Wochen auf eine Rückmeldung des Landes: „Ich habe schon des Öfteren angerufen und glaube, dass es sich dort schlicht um einen personeller Engpass handelt. Es gibt sicher viele Paare, die das Formular einreichen“, sagt Sabine. „Aber es geht hier eben nicht um Förderleistungen für ein Hausdach oder ein Auto. Es geht um die Gesundheit.“ Auf unsere Nachfrage beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland- Pfalz heißt es: „Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Nach Stellung eines Zuwendungsantrages bekommen die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid, der den maximalen Förderbetrag beziffert. Nach Abschluss der Behandlung reichen die Antragstellenden die Rechnungen der Behandlung ein, auf deren Basis die genaue Zuwendungshöhe errechnet wird. Es ergeht ein Auszahlungsbescheid und der Förderbetrag wird ausgezahlt.“ Und wie sehen die genauen Zahlen aus? „Bewilligt wurden bisher 225 Förderanträge. Bislang wurden noch keine Fördergelder ausgezahlt.“ Auf die Frage, wie reibungslos der Ablauf klappt, sagt das Land, „Die Vielzahl der Anträge und das hohe Beratungsbedürfnis der Antragstellenden führen aktuell zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer.“
Zeitlicher Aufwand
Problematisch für unsere Paare ist auch der zeitliche Aspekt. Eine künstliche Befruchtung dauert von der Stimulation der Eizellen über die Eizellenentnahme bis hin zum Wiedereinsetzen der befruchteten Eizelle mehrere Wochen. Die Bezuschussung kann jedoch nicht rückwirkend erfolgen. „Besonders beachtet werden muss, dass die Förderung nur gewährt werden kann, wenn mit der Maßnahme vor Zustellung des Bescheides noch nicht begonnen wurde. Bereits das Einlösen eines Rezeptes oder der Kauf von Medikamenten für die Kinderwunschbehandlung gilt als Maßnahmenbeginn.“ So ist der Ansatz des Landes Rheinland-Pfalz zwar gut, nur in der Umsetzung hapert es noch. Sabine K. wird durch die Warterei eventuell mehr Hormone einnehmen. „Über die ganzen Medikamente, die ich meinem Körper da zuführe, möchte ich gar nicht nachdenken.“ Anna M. nimmt es trotzdem gelassen: „Ich habe jetzt ein Aktenzeichen beim Land und beim nächsten Mal sollte es dann schneller gehen. Aber das brauchen wir hoffentlich gar nicht mehr – es klappt jetzt einfach!“
Text Alexandra Rohde