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Mietspiegel 2011 neu erstellt

Der neue Mietspiegel 2011 liegt vor. Er bildet eine repräsentative Übersicht über die in Mainz am 1.10.2010 üblicherweise gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Ergebnis: alle Preise sind um mind. 6 Prozent gestiegen.
Mit der Durchführung der Befragung und der Auswertung wurde die Firma F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt aus Hamburg verpflichtet. Die zugrundeliegenden Daten wurden auf Basis einer repräsentativen Befragung bei Mietern und Vermietern neu erhoben. D.h. in der Zeit vom 01.10.2010 bis 31.12.2010 wurden 34.000 zufällig ausgewählte Mieter sowie die Vermieter von insgesamt 3.500 Wohnungen angeschrieben und gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Insgesamt konnten dann 3.648 auswertbare Interviews durchgeführt werden, wovon 3.283 für den Mietspiegel verwertbar waren.

Einer der wesentlichen Ausfallgründe ist

  1. die hohe Zahl von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen
  2. dass Miete seit mindestens vier Jahren unverändert ist
  3. dass die Wohnung z. B. wegen ihrer Möblierung nicht mietspiegelrelevant ist
  4. oder dass Auskünfte verweigert wurden.

Bei der Durchführung der Befragung wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt und eingehalten.

Gegenüber der letzten Erhebung zum Stichtag 01.10.2006 sind die Mieten von Wohnungen durchschnittlich um rund 6 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Miete aller Wohnungen beträgt zum Stichtag 6,10 Euro je Quadratmeter. Die unteren Werte der ausgewiesenen Spannen sind (mit rund 14 %) stärker gestiegen als die oberen Werte (Steigerung von rund 5 %). Die Verringerung des Spannenraums zwischen Unter- und Obergrenze ist vor allem durch den Wegfall von Mieten im unteren Preissegment bedingt. Dies war bereits bei der letzten Erhebung festzustellen.

Bei der Mietenentwicklung lässt sich keine einheitliche Tendenz erkennen. Geringere Mietsteigerungen gab es mit rund 3 Prozent bzw. 2 Prozent in den Baualtersklassen 1981 bis 1994 bzw. 1994 bis 2002. Mit jeweils rund 8 Prozent gab es etwas höhere Steigerungen bei Wohnungen ab 80 Quadratmetern und bei Wohnungen mit mittlerer Ausstattung.
In Folge der Auswertung war die bisherige Baualtersklasse ab 1994 in zwei neue Baualtersklassen – 1994 bis 2002 und 2003 bis 30.06.2010 – zu unterteilen.

Bei Apartments kann ein deutlicher Anstieg der Durchschnittsmieten festgestellt werden. Die durchschnittliche Miete liegt bei 9,11 Euro je Quadratmeter. Auch hier stiegen die unteren Werte wesentlich stärker als die Werte der Obergrenze. Die stärkste Steigerung gab es bei Apartments ab Baujahr 1981 mit rund 17 Prozent.

Da die bisherige Wohnlagenkarte über 15 Jahre alt war, musste sie der Entwicklung des Stadtgebietes in dieser Zeit angepasst werden, denn Kriterien für die ortsübliche Miete sind Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung. Die Überarbeitung der Wohnlageneinstufung nahm ein Arbeitskreis aus Vertretern der Stadt Mainz, der Wohnungswirtschaft und der Firma F+B vor. Hinsichtlich der Wohnlagen wurde auf dieser Grundlage eine Auswertung vorgenommen. Es konnten jedoch keine signifikanten Unterschiede ermittelt werden, die es rechtfertigen, eine Differenzierung der Mietwerte nach diesem Kriterium vorzunehmen.

Der neue Mietspiegel ist ab sofort im Internet (www.mainz.de) abrufbar. Bis die gedruckte Fassung vorliegt, dauert es noch etwas. Diese kann dann bei den Ortsverwaltungen, an der Rathauspforte und im Stadthaus beim Bürgeramt zum Preis von 3,50 Euro erworben werden.

1975 gab die Stadt Mainz erstmals einen Mietspiegel heraus und gehörte damit zu den ersten Kommunen in der Bundesrepublik, die über dieses Instrument zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten verfügten. 1985 wurde der Mietspiegel dann erstmals auf der Basis einer groß angelegten repräsentativen Befragung und der Auswertung der Daten nach statistisch-wissenschaftlichen Methoden herausgegeben.

Die Änderung des Mietrechts zum 01.09.2001 (§ 558 d BGB) führte das Instrument des „Qualifizierten Mietspiegels“ ein, um so die Stellung des Mietspiegels als bestes Mittel zur Darstellung der ortsüblichen Miete gegenüber Mietgutachten und der Angabe von Vergleichswohnungen zu stärken. Voraussetzung für die Qualifizierung eines Mietspiels ist, dass er nach anerkannten statistisch-wissenschaftlichen Methoden erstellt werden muss. Den gesetzlichen Regelungen zufolge ist der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.

Der Mietspiegel 2005 war der erste Mietspiegel, der auf einer sogenannten Index-Fortschreibung beruhte, das heißt, die bisherigen Werte des qualifizierten Mietspiegels (2003) wurden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf der Basis des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes fortgeschrieben. 2007 wurde wieder ein neuer qualifizierte Mietspiegel erstellt, der 2009 fortgeschrieben wurde. Somit war 2011 wieder ein neuer qualifizierter Mietspiegel zu erstellen.