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Mainz beschränkt Einzelhandel, Sport, Kultur + Maskenpflicht ausgedehnt

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz hat heute unter der Leitung von OB Ebling getagt und die aktuelle Entwicklung bewertet. In den letzten drei Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert bei mehr als 50.  Also wird ab morgen (Dienstag) wieder vieles zugemacht bzw. Termin-Shopping etc.

  • Gewerbliche Einrichtungen (s.u.) sind für den Kundenverkehr geschlossen bzw. Sie dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen öffnen (Termin-Shopping). Während dieser Termine darf für 40 qm Verkaufsfläche je einem Kunden Zutritt zu der Einrichtung gewährt. Es gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Dies gilt auch für Büchereien und Archive.
  • Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist nur in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 17. CoBeLVO ist zu beachten.
  • Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Auch hier gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 17. CoBeLVO während des Trainings. Hier tritt mithin eine Änderung ein, dass auch Kinder bis einschließlich 14 Jahren nur noch kontaktfrei trainieren dürfen.
  • Proben- und Auftrittsbetrieb im Breiten- und Laienkulturbereich sind untersagt.
  • In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Diese wird ausgeweitet auf die Zeit von 8-18 Uhr an allen Tagen außer Sonn- und Feiertagen. Hinzu kommt eine zusätzliche Maskenpflichtzone für das Rheinufer. Mit steigenden Temperaturen und den bevorstehenden Osterfeiertagen und Osterferien, ist mit einem regen Zulauf am Rheinufer zu rechnen. Zum Schutz der Bevölkerung ist daher auch hier eine Maskenpflicht angezeigt: Die Maskenpflicht gilt für das gesamte Rheinufer von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße in der Zeit von 12-22 Uhr an allen Tagen.
  • Der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke bleibt nach wie vor verboten.

Von der Schließung ausgenommen sind:

  1. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
  2. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
  3. Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  4. Tankstellen,
  5. Banken und Sparkassen, Poststellen,
  6. Reinigungen, Waschsalons,
  7. Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
  8. Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
  9. Großhandel,
  10. Blumenfachgeschäfte,
  11. Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die noch am heutigen Tag, also am Montag, 15. März veröffentlicht wird und damit ab Dienstag 16. März ab 0.00 Uhr Gültigkeit entfaltet. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 28. März 2021.

Ebling blickt positiv in die Zukunft: „Ich bin sehr froh, dass mittlerweile aber auch Licht am Ende des Tunnels zu erkennen ist. Die vom Bund angekündigten höheren Liefermengen bei den Impfdosen, die zur Steigerung der Zahl der Schutzimpfungen in den kommenden Wochen beitragen wird, und der Ausbau der Schnellteststellen, mithilfe derer wir die Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und das Infektionsgeschehen so besser kontrollieren können, zeigen einen Weg aus der Pandemie auf.“

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.

Eine detaillierte Übersichtskarte  mit den betroffenen Gebieten finden Sie im angehängten PDF-Dokument und unter www.mainz.de/corona-massnahmen.