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Mainz kriegt Nachwuchs und Stadt schafft Plätze: Modellprojekt „Belegplätze in der Kindertagespflege“ gestartet

belegpl

„Mainz ist attraktiv und zieht junge Familien an. Die bekommen – erfreulicherweise – Nachwuchs, und dieser Trend hält an. Das freut uns, denn das hält die Stadt jung“, stellt Sozialdezernent Kurt Merkator fest: „Der damit verbundene Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder wiederum stellt uns vor außerordentliche Herausforderungen, denn nicht nur die Zahl der Kinder nimmt stärker zu, gleichzeitig erhöht sich auch die Zahl der Familien, die ihre Kinder für einen Betreuungsplatz anmelden.“ Das Angebot zur Kindertagespflege stellt einen bedeutenden Baustein im Kinderbetreuungsangebot der Stadt Mainz dar. Sie ist nach dem SGB VIII insbesondere für einjährige Kinder eine gleichwertige Betreuungsform (im Vergleich zum Krippenangebot) mit familienähnlichen Strukturen.

Die Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und bieten eine Dienstleistung an, die sie mit den Eltern vertraglich abschließen. Für die Betreuungstätigkeit erhält die Tagespflegeperson von der Stadt Mainz (Basis: Satzung) eine laufende Geldleistung (maximal 4,50€/Betreuungsstunde und 0,50€/Sachaufwand). Darüber hinaus vereinbart sie mit den Eltern vertragliche Betreuungsentgelte, die über die von der Stadt gezahlten Förderleistungen hinausgehen (zwischen 1 bis 3€/Stunde).

Bei einjährigen Kindern müssen Eltern zusätzlich noch Elternbeiträge an die Stadt zahlen, die jedoch auf dem gleichen Niveau wie die Elternbeiträge für Krippenplätze liegen. „Für viele Familien, insbesondere solche mit niedrigem Einkommen, ist Tagespflege daher unattraktiv oder sogar unerschwinglich“, weiß Sozialdezernent Merkator.

Derzeit werden 325 Kinder in Mainz in Kindertagespflege betreut, 86 Prozent sind im Alter zwischen von 1 bis 3 Jahren. Die Abteilung „Kindertagesstätten“ im „Amt für Jugend und Familie“ verzeichnet eine starke Nachfrage nach Betreuungsplätzen für ein- und zweijährige Kinder.

Um kurzfristig Eltern Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in begrenzter Anzahl zur Verfügung stellen zu können, für die Eltern nicht mehr zahlen müssen als für Kitaplätze (0-2jährige) bzw. Krippenplätze, hat die Stadtverwaltung Mainz Anfang diesen Jahres das Modellprojekt „Belegplätze in der Kindertagespflege“ gestartet.

Der Kern: Eine Tagespflegeperson erhält zusätzlich zu den satzungsmäßigen Förderleistungen eine monatliche Pauschale für die Einrichtung eines Belegrechtes der Plätze an die Stadt Mainz sowie für den Verzicht, für diese Plätze von Eltern Zuzahlungen auf privatrechtlicher Basis einzufordern. Diese Pauschale wird unabhängig von der Auslastung sowie bei Inanspruchnahme von 24 Schließ-Tagen und bei Krankheit gezahlt.

„Damit wollen wir die Kindertagespflege in Mainz als gleichwertiges Betreuungsangebot für die frühkindliche Förderung und Bildung langfristig sichern und für eine verbesserte Auslastung der Tagespflegeplätze sorgen, indem wir zuzahlungsfreie Kindertagespflegeplätze für Eltern schaffen“. Insbesondere haben wir mit der Realisierung des Projektes aber auch das Wohl der Kinder im Auge, denn wenn der finanzielle Druck von den Eltern genommen wird, können die Kleinen länger in der Tagespflegestelle verweilen, so Dezernent Merkator: „Das Modellprojekt bietet also allen Seiten – Eltern und Kindern, Tagespflegepersonen und der Stadtverwaltung – Vorteile.“

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, an dem alle Tagespflegepersonen im Stadtgebiet mit gültiger Pflegeerlaubnis und einer Mindestanzahl an Betreuungsplätzen teilnehmen konnten, gingen zum Stichtag 6.04.2016 insgesamt 8 gültige Bewerbungen von Tagespflegekräften mit insgesamt 36 Betreuungsplätzen ein. „Es dürfen durchaus noch mehr werden“, wünscht sich der Sozialdezernent.

Überblick: Modellprojekt „Belegplätze in der Kindertagespflege“

Ziele des Modellprojekts
Kindertagespflege in Mainz als gleichwertiges Betreuungsangebot für die frühkindliche Förderung und Bildung langfristig sichern Verbesserte Auslastung der Tagespflegeplätze Schaffung von zuzahlungsfreien Kindertagespflegeplätzen für Eltern

Vorteile
für die Tagespflegeperson: Gewährung einer pauschalen Geldleistung für das Belegungsrecht unabhängig von der Betreuungsleistung für die Eltern: Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson werden ausgeschlossen Betreuungsangebot der Kindertagespflege können auch einkommensschwache Familien nutzen Familienfreundliche Betreuungsform für das Kind: längere Verweildauer der Kinder in der Kindertagespflege und dadurch Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung für die Stadt: Schaffung von weiteren Tagespflegeplätzen Vermeidung von Klageverfahren und Sekundäransprüchen

Monatliche Belegpauschale
Ab Vertragsbeginn wird eine monatliche Pauschale für die Dauer der Vertragslaufzeit zusätzlich zu den Förderleistungen gewährt Gewährung der Belegpauschale unabhängig von der Betreuungsleistung

Schließzeitenpauschale
zusätzlich zu der monatlichen Belegpauschale für die vertraglich vereinbarten Belegplätze für insgesamt 24 Schließtage im Jahr automatische Auszahlung einmalig mit der August-Abrechnung