Direkt zum Inhalt wechseln
| 1

Mainz erstellt neuen, qualifizierten Mietspiegel 2023

Nettokaltmieten

Seit 1975 gibt die Stadt Mainz regelmäßig einen Mietspiegel heraus, der den Mietvertragsparteien und Wohnungssuchenden einen Überblick über die ortsüblichen Mieten in der Stadt gibt. Der neue Mietspiegel soll nach der Behandlung im Stadtrat am 12. Juli veröffentlicht werden. Gegenüber dem letzten neu erstellten Mietspiegel aus dem Jahr 2019 gibt es Neuerungen.


Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten statistisch-wissenschaftlichen Methoden erstellt. Er trägt zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei: Die Mietvertragspartner erhalten auf diese Weise ein verlässliches Mittel zur einvernehmlichen Regelung der Miethöhe.

Durch das Mietspiegelreformgesetz aus dem Jahr 2021 wurde die Bedeutung von Mietspiegeln gestärkt und die Erstellung von Mietspiegeln für Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern zur Pflicht. Auch ohne diese Verpflichtung hat die Landeshauptstadt Mainz bereits seit vielen Jahrzehnten für ihre Bürger Mietspiegel herausgegeben.

Die Erstellung des Mainzer Mietspiegels 2023 ist nun abgeschlossen. Die Erhebung und Auswertung wurde durch die ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg im Auftrag der Stadt durchgeführt.

Gegenüber dem letzten neu erstellten Mietspiegel aus dem Jahr 2019 gibt es Neuerungen. So werden erstmals Nettokaltmieten ausgewertet, die in den letzten sechs Jahren vor dem Erhebungsstichtag am 1. November 2022 neu vereinbart oder geändert worden sind. Bei der letzten Erstellung galt noch eine andere gesetzliche Grundlage, nach der lediglich Mieten berücksichtigt werden konnten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden.

Die Erhebung wurde zudem mieterseitig erstmals schriftlich durchgeführt. Die angeschriebenen Personen hatten die Möglichkeit, postalisch oder online an der Befragung teilzunehmen. Analog zu der Erhebung zum Zensus 2022 bestand bei der Erhebung für den Mietspiegel erstmals eine Auskunftspflicht. Sie führte zu einer deutlich höheren Rücklaufquote. Auch Vermieter wurden wieder befragt.

Die Stadt gibt den Mietspiegel weiterhin als sogenannten Tabellenmietspiegel heraus: Kriterien für die Einordnung sind das Baujahr der Wohnung, die Wohnungsgröße und die Wohnlage. Die ausgewiesenen Tabellenwerte gelten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage. Die Wohnlagezuordnung wurde von einem Arbeitskreis von Vertretern der Stadt und im Wohnungsmarkt tätigen Akteuren fortgeschrieben. Durch die Zuordnung der erhobenen Daten zu den betreffenden Wohnlagen wurde für Wohnungen in einfacher Wohnlage ein Abschlag in Höhe von 0,19 €/m² auf Werte der Mietspiegeltabelle ermittelt, für Wohnungen in guter Wohnlage ein Zuschlag in Höhe von 1,07 €/m². Die beiden Werte weichen etwas weniger vom Niveau der mittleren Wohnlage ab als beim letzten Mietspiegel.

Die Mietspiegeltabelle gilt für freifinanzierte Wohnungen, die mindestens über ein Bad und eine Heizung verfügen. Für Wohnungen, bei denen entweder kein Bad oder keine Sammelheizung vorhanden ist, wurde ein Abschlag von 0,85 €/m² ermittelt.

Für den Mietspiegel 2023 wurde auch die Baujahreseinteilung überarbeitet: Sie orientiert sich nun stärker als bisher an energetischen Gesichtspunkten – etwa am Inkrafttreten von neuen Dämmvorschriften. Zuletzt sind in Mainz viele neue Mietwohnungen entstanden, die nun erstmals in den Mietspiegel einfließen. Dies trägt dazu bei, dass die durchschnittliche Miete aller Wohnungen, die in den Mietspiegel 2023 eingeflossen sind, nunmehr bei 10,39 €/m² liegt und damit in etwa auf dem Niveau der letzten qualifizierten Mietspiegel von Darmstadt (10,44 €/m²) und Frankfurt (10,29 €/m²).

Die Spanne der in Mainz gezahlten Mieten ist groß: Die teuersten Wohnungen sind jene, die seit 2016 gebaut worden sind und kleiner als 40 m² sind: Hier werden Mieten zwischen 12,08 und 17,38 €/m² gezahlt (im Mittel 16,25 €/m²). Die mit 8,46 €/m² durchschnittlich günstigen Mieten werden für Wohnungen zwischen 60 und 80 m² entrichtet, die zwischen 1949 und 1960 gebaut wurden: Die Spanne liegt hier zwischen 6,92 und 11,18 €/m².

Der Mietspiegel wird am 12. Juli dem Stadtrat vorgelegt. Im Anschluss wird der qualifizierte Mietspiegel 2023 zeitnah im Internet eingestellt (www.mainz.de/mietspiegel). Auch eine gedruckte Fassung ist vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sie bei den Ortsverwaltungen und im Bürgeramt (Stadthaus Kaiserstraße: Lauteren-Flügel) erhältlich sein.

Mainz zählt nach wie vor zu den zehn teuersten Mietstädten Deutschlands. Die „Schwarmstadt“ Mainz zieht als Landeshauptstadt und als bedeutender Hochschul- und Medienstandort viele junge Leute, also Studierende und Berufseinsteiger an. Zunehmend haben nicht nur Niedrigverdiener, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen Probleme, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Es fehlen zum einen geförderte Wohnungen, wobei das Land Rheinland-Pfalz mit Förderprogrammen die Schaffung förderfähiger Wohnungen mit sehr attraktiven Konditionen unterstützt. Es mangelt aber auch an Wohnungen, die preislich über dem förderfähigen Niveau, aber unterhalb des durchschnittlichen Mietniveaus liegen. Noch höher sind die Neuvertragsmieten.

In den vergangenen Jahren ist die Einwohnerzahl von Mainz kontinuierlich gestiegen. Daraus folgt, dass ein deutliches Plus an Wohnraum gebraucht wird. Dem wird durch einige abgeschlossene oder im Bau befindliche Wohnungsbauprojekte Rechnung getragen, etwa in den Gebieten Heiligkreuz-Areal, Rodelberg, Peter-Jordan-Schule und nördliche Neustadt. Aber auch in anderen Stadtteilen werden neue Wohnflächen entwickelt.

Bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die Stadt Mainz mit ihren stadtnahen Töchtern und Beteiligungsgesellschaften, darunter der Wohnbau Mainz, zwar sehr aktiv, doch ist sie auf das Mitwirken und Engagement aller am Wohnungsmarkt tätigen Akteure angewiesen. Das gilt für alle Segmente des Wohnungsmarktes, insbesondere aber für den Mietwohnungssektor.

1 response to “Mainz erstellt neuen, qualifizierten Mietspiegel 2023

Comments are closed.