Weitere Lockerungen ab dem 10. Juni wurden heute von der Landesregierung angekündigt. Weiterhin ‚Abstand, Hygiene und Masken‘ – keine Maske mehr am Platz selbst bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos! Treffen bis zu 10 Personen – egal aus welchen Haushalten werden erlaubt!
Bei Veranstaltungen aller Art ohne feste Sitzplätze gilt die Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter! So sind erstmalig auch Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen erlaubt.
Ebenfalls neu: Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Kontakterfassung bleibt aber weiter bestehen, außer bei kurzfristigem Aufenthalt. Die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt.
Das Proben von Chören unter Einhaltung von 3 Meter Mindestabstand ist wieder zulässig! Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen, vor allem auch in der Hotellerie, dürfen wieder öffnen, ebenso Freizeitparks sowie Campingplätze. Auch Bus- und Schiffsreisen sind wieder möglich.
Die Landesregierung will zudem in Kitas und Schulen sowie ausgewählten Einrichtungen zufällige Corona-Test-Stichproben durchführen.
Ministerpräsidentin Dreyer betont: „Bei allen Lockerungen sollte jeder und jede bedenken: Draußen sein ist besser als drinnen. Abstand halten ist besser als Nähe. Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind besser als lockere Treffen. Weiterhin gelte der Grundsatz, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, mit denen man sich trifft, möglichst konstant zu lassen. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.