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Heizungsbeihilfe kann beantragt werden


Das Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz und das Jobcenter zahlen im Winter 2011/2012 an einkommensschwache Einwohner in der Stadt Mainz die Heizungsbeihilfe für den Winter aus. Die Beantragung der Beihilfe ist ab Dienstag, 4. Oktober, möglich. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Perso, Rentenbescheid, Einkommensnachweis, Mietbescheinigung usw. Bei Anträgen die erst nach Oktober 2011 gestellt werden, wird die Heizungsbeihilfe anteilmäßig gekürzt.
Sofern es sich dem Grunde nach um Leistungsberechtigte nach dem SGB XII handelt, dies sind Personen ab 65 Jahre, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte oder Personen, deren Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden täglich ist, werden die Anträge entgegengenommen im Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3 – 5: Lauteren-Flügel
55116 Mainz
Infostelle des Amtes für soziale Leistungen: Telefon 12-37 37

Alternativ können diese SGB XII-Anträge auch in den jeweiligen Ortsverwaltungen der Stadtteile gestellt werden.

Jobcenter für Arbeitsmarktintegration (JA)
Handelt es sich um erwerbsfähige Personen (SGB II), müssen diese ihre Anträge stellen im
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration (JA)
Am Rodelberg 21
55131 Mainz
Service-Center des Jobcenters: Telefon 8808-0