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Geplante „pro Deutschland“-Versammlung darf nicht vor Moschee stattfinden

Die Stadtverwaltung Mainz beabsichtigt, die Versammlung der Bürgerbewegung pro Deutschland am 3. September vormittags an dem von ihr gewünschten Standort vor der Alnur-Moschee des Arab-Nil-Rhein-Vereins zu untersagen. In dem Gebäude befinden sich religiöse und soziale  Einrichtungen, darunter auch ein Kindergarten. Es ist aus Sicht der Behörde nicht vom Versammlungsrecht gedeckt, Nutzer dieser Einrichtung durch eine derartige Versammlung einzuschüchtern, zu verängstigen und in der Ausübung ihrer Rechte einzuschränken. Als zumutbarer Alternativstandort wurde von der Stadt der Bereich des Bahnhofvorplatzes genannt.

Ein vollständiges Verbot kommt unter Berücksichtigung des in Mainz gegeben Sachverhalts nach eingehender rechtlicher Überprüfung nicht in Betracht. Oberbürgermeister Michael Ebling bedauert dies ausdrücklich: „Eine Kundgebung von `pro Deutschland´, der Dachorganisation von `pro mainz´, ist in unserer Stadt nicht willkommen“. Schon der einfache Blick auf den Internetauftritt dieser `Bewegung´ mache deutlich, dass deren Protagonisten im braunen Schatten rechtsextremen Gedankengutes stünden.