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Gastrobetriebe dürfen 5 statt 6 Uhr öffnen

Morgens um 5 Uhr in die Lieblingskneipe? Kein Problem. Die Landesregierung hat eine Anpassung der sogenannten „Sperrzeiten“ für die Abgabe von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben beschlossen. Die aktuelle Sperrzeit liegt nunmehr zwischen 24 Uhr und 5 Uhr und ist somit um eine Stunde verkürzt worden (mit Ausnahmemöglichkeiten des Ordnungsamtes). Hier geht es laut Ministerium vor allem um Frühstücksangebote, beispielsweise für Fernfahrer.