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Erster geschützter Radfahrstreifen in der Großen Bleiche

Ein neu angelegter Radfahrstreifen auf der Großen Bleiche soll mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer schaffen. Von der Verlagerung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau profitieren auch die Fußgänger, da so die Konflikte mit Fahrrädern reduziert werden. Andere Kraftfahrzeuge dürfen den mit durchgezogenen Breitstrich von der Fahrbahn abmarkierten Bereich weder Befahren noch dort Halten oder Parken, denn dies macht es sonst für den Radverkehr gefährlich. Um die Radfahrenden vor dieser Nutzung zu schützen war es notwendig, den Radfahrstreifen baulich mit sogenannten Bike Lane Protectoren von der restlichen Fahrbahn zu trennen. Die Umsetzung erfolgte in zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt zwischen Gärtnergasse und Bahnhofstraße wurde bereits realisiert. Der nächste Bauabschnitt wird jetzt fertiggestellt.

7 responses to “Erster geschützter Radfahrstreifen in der Großen Bleiche

  1. Ist doch toll für unsere Fahrradgemeinde! Und auch berechtigt. So können die Damen und Herren nicht ganz so einfach auf die Fahrspur für Autos. Mehr Sicherheit für Radler und für Autofahrer. Es ist glaube ich in Mainz echt schwierig solche Fahrspuren einzurichten. Der Platz und die Mittel fehlen im Stadtsäckel. Aber nur so kann ein Miteinander funktionieren. Klasse Idee und super Umsetzung.

    1. Der Radweg ist leider eher „gut gemeint“ als „gut gemacht“…
      1. Richtung Bahnhof endet der Radweg direkt im Aufstellbereich der Fußgängerampel, dort ist natürlich gar kein Platz um mit dem Rad weiter zu fahren weil die Ecke ein hohen Aufkommen an Fußverkehr aufweist.
      2. Hat man doch das Glück und kommt durch die Menschenmassen weiter, befindet man sich auf einem Gehweg mit „Rad frei“ – heißt also es geht HÖCHSTENS mit Schrittgeschwindigkeit weiter. Als Vergleich bietet sich die 30-Zone auf der Autobahn an. Klingt unsinnig? Genauso unsinnig ist der Wechsel von benutzungspflichtigem Radweg zu Gehweg+“Rad frei“ auch.
      3. In Richtung Rhein befindet man sich an der Kreuzung Umbach neben den rechtsabbiegenden Autos. Wenn man nun aber gerade aus möchte (und wieder auf die Fahrbahn wechseln muss) muss man sich also irgendwie mit diesen Fahrzeugen arrangieren und hoffen, dass man von Autofahrenden die ebenfalls gerade aus wollen nicht rücksichtlos abgedrängt wird…denn sehen konnten diese die Radfahrenden vorher eh nicht.

      Die neue Konstruktion bieten also weniger Sicherheit für Radfahrende und Zufußgehende und zusätzliches Konfliktpotential zwischen diesen beiden Gruppen. Die einzige Nutzergruppe die profitiert sind Menschen in Autos…die haben nämlich nach wie vor 4 Fahrspuren „für sich“ und können sich zusätzlich noch vorzüglich über diese bößartigen Radfahrenden ärgern die den TOLLEN neuen Radweg nicht nutzen.
      Und nur so nebenbei, bis auf Autobahnen und Kraftfahrstraße gibt es keine „Fahrspur für Autos“.

      1. Ein ganz wenig Geduld wäre angesagt! Sie müssten doch wissen dass diese gewünschte Umwandlung nicht von Heute auf Morgen geht. Und denken Sie bitte daran Sie sind garantiert nicht das Mass der Dinge!

        1. 1. Geduld?
          Wie soll Geduld bitte die neu gebaute Stelle verbessern?
          Die Konstruktion wurde jetzt so gebaut und wird sich in den nächsten 20-30 Jahren sicherlich nicht mehr grundlegend ändern – dass die ganze Stadt nicht von heute auf morgen fahrradgerecht umgebaut werden kann steht außer Frage.
          2. Das Maß der Dinge
          Nein, das bin ich sicher nicht. Ich bin ein routinierter Radfahrer, der ein sehr ausgeprägtes Wissen über Verkehrsregeln, Bauvorschriften für Radwege (Mindestbreiten, Voraussetzungen zur Anordnung einer Nutzungspflicht etc.) und Bauten in anderen europäischen Regionen hat.
          Zudem habe ich keine gesundheitlichen Einschränkungen, muss im Regelfall keine Kinder begleiten und kann es mir erlauben in bestimmten Situationen für meine eigene Sicherheit mir meinen Schutzraum zu nehmen indem ich z.b. an engen Stellen mittig fahre und so ein Überholtwerden ohne Mindestabstand von vornherein vermeide. Ich kann mit Beschimpfungen, Bedrohungen, Hupen und körperlicher Aggression umgehen.
          Das Maß für die Erstellung einer guten Fahrradinfrastruktur sollten hingegen Kinder ab 10 Jahren, unsichere Radfahrende und generell Menschen sein die es schwer haben im Straßenverkehr als gleichwertige Verkehrsteilnehmende zu existieren.
          Oder erachten sie die beschriebenen Stellen für solche Menschen als bedingungslos geeignet?

    2. Es gibt keine Kfz-Fahrspuren. Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn (§ 2 Absatz 1 Satz 1 StVO). Möglich sind Sonderwege (Abschnitt 5 der Anlage 2 der StVO), z. B. für den Radverkehr, aber selbst dann bleibt die Fahrbahn und ihre Fahrspuren für alle andere Fahrzeuge übrig, z. B. Kutschen.

      Den Sicherheitsgewinn hätte ich gerne erst einmal belegt. Bei Radwegen kommt es an den Kreuzungen regelmäßig zu den Rechtsabbiegeunfällen und da gibt es die „Protection“ aber nicht. Ausweichen ist auch nicht mehr mehr möglich, nach links auf die andere Seite kommt man auch nicht mehr und Fußgänger*innen können die Fahrbahn nicht mehr queren.

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